Leugnung des Völkermords gibt empfindliche Strafe

Der Französische Gesetzentwurf stellt die Leugnung des Völkermords an Armeniern unter Strafe. Türkische sind Reaktion unangemessen Das Leugnen von gesetzlich anerkannten Völkermorden wird mit dem gestern ( 22.12.2011) von der französischen Nationalversammlung abgestimmten Gesetzentwurf unter Strafe gestellt. Der Genozid an den Armeniern zählt nach französischer Lesart darunter. Zur Reaktion der türkischen Regierung erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach:

„Mit dem Abzug des türkischen Botschafters, dem Einfrieren der militärischen Zusammenarbeit und einem Aussetzen bilateraler Beziehungen mit Frankreich ändert der türkische Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan nichts an der Tatsache des Genozids an den Armeniern.

Die türkische Antwort zeigt jedoch, wie weit entfernt das Land von einem opferorientierten Umgang mit den dunklen Seiten der eigenen nationalen Geschichte ist. Es ist nach beinahe einem Jahrhundert an der Zeit, die Aufarbeitung des Völkermords an den Armeniern endlich zu beginnen. Der französische Gesetzentwurf hätte Anstoß für eine wahrheitsgetreue Auseinandersetzung mit dem Genozid an den Armeniern sein können.

Am 24. April 1915 veranlasste die jungtürkische Bewegung die Verhaftung, Deportation und Ermordung armenischer Intellektueller und leitete damit den Genozid an der Armeniern ein. In den Jahren 1915 und 1916 fielen rund 1,5 Millionen Armenierinnen und Armenier systematischen Massakern und Deportationen des jungtürkischen Regimes zum Opfer. Hunderttausende von ihnen starben auf dem Todesmarsch durch die syrische Wüste. Kinder und Frauen wurden in die Sklaverei verschleppt.“

Originaltext: CDU/CSU – Bundestagsfraktion