Eilgesetze für wen?

  • von

Kurzer Hand werden über Nacht Eil-Gesetze gemacht oder einfach abgeändert. Also können jetzt Firmen, die eigentlich Pleite bzw. total überschuldet sind, weiter arbeiten. Vor diesem Gesetz jetzt, nannte man es Konkursverschleppung! Viele Unternehmer, die z. B. ausstehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht mehr eintreiben konnten, machten sich Schuldig, obwohl sie nichts dafür konnten. Diese Menschen sitzen noch im Knast! Werde die dann frei gelassen? Oder wurde dieses Gesetz speziell nur für die Banken gemacht? Die Bilanz der HSE steht ja immer ncoh aus und auch viele andere. 

Kein Insolvenzantrag trotz Überschuldung. Der Gesetzgeber hat jetzt für ausnahmslos alle Unternehmen in Deutschland die Pflicht zum Insolvenzantrag eingeschränkt. So können auch Unternehmen, die eigentlich längst pleite sind, beruhigt weiter wirtschaften – bis sie den Zustand der Zahlungsunfähigkeit erreicht haben. Deutsche Unternehmen dürften überschuldet weiter arbeiten, ganz ohne Konkurs. Die maßgebliche gesetzliche Vorschrift ist § 19 II der Insolvenzordnung (InsO), die nunmehr lautet: „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.“ (maschinenmarkt.vogel.de)

Ja man kann sehen, wie schnell und über Nacht jetzt laufend alles geändert wird. Habt acht!