Dresdner Christstollen

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christstollenDer Abmahnwahn nimmt kein Ende. Da hat tatsächlich ein Verband der Bäcker den Namen „Dresdner Christstollen“ schützen lassen und anscheinend kann jeder Hinz und Kunz hier zu Lande alles registrieren und schützen lassen, was ihm gerade so einfällt. Den Nutzen daraus ziehen und Geld kassieren, das ist das Ende vom Lied. Wenn man

in Google Suche den Namen Dresdner Christstollen eingibt bekommt man über 750000 Ergebnisse und auch bei Wikipedia ist ein ein Warnhinweis wegen den Abmahnungen. Es steht aber noch dieser Text: „Der handwerkliche Christstollen ist das Weihnachtsgebäck mit der wohl längsten Tradition in Deutschland. Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte „anno 1329“ in Naumburg (Saale), als Weihnachtsgabe für den Bischof Heinrich. Damals waren Stollen sehr magere Backwerke aus Hefeteig für das christliche Adventsfasten. Die bis heute unveränderte Form stellt ein Gebildebrot dar, welches an das in Windeln liegende Jesuskind erinnern soll. Dies erklärt auch die weiße Zuckerschicht außen. Die traditionelle Form ist bis heute unverändert“. Das EU-Siegel  geschützte geografische Angabe gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2037/93 der Europäischen Kommission. Eine Abmahnung ist in diesem Fall rechtens und es kann also eine Unterlassungsklage erwirkt werden. Der Schutzverband Dresdner Stollen hat die folgenden Wortmarken schützen lassen:
Dresdner Christstollen DE 39542517
Dresdner Stollen DE 00654182
Dresdner Weihnachtsstollen DE 39742758
Dresdner Stollen DE 39753097
Dresdner Christstollen EM 00262949

Die nächsten Abmahnungen werden sicher auch bald einflattern, denn diese Namen sind ebenso geschützt worden.

Die folgenden 10 Seiten  haben ebenso diesen Schutz erhalten:

  • Spreewälder Gurken
  • Christstollen
  • Herkunftsbezeichnung
  • Meißner Fummel
  • Grana Padano
  • Kölsch (Bier)
  • Castelmagno (Käse)
  • Fiore Sardo
  • Monte Veronese
  • Lübecker Marzipan