Abmahnungen für Ebay Verkäufer

Wer hat nicht schon einmal auf ebay Dinge verkauft, die er nicht mehr brauchte. Auch Geschenke die noch Nagelneu sind werden verkauft. Warum auch nicht, man ist doch deshalb nicht gleich ein gewerblicher Verkäufer? Das dachte eine junge Mutter auch, als sie die fast neuen Babysachen auf dem Internetportal ebay einstellte. Weit gefehlt! Da sie immer wieder Sachen zur Versteigerung anbot, bekam sie eine Anzeige wegen einer nicht angemeldeten gewerblichen Tätigkeit. Nicht dass Sie nun meinen, dass Finanzämter daran verdienen wollen, es ist so dass sich bestimmte Anwälte immer tiefer in in die Abmahn -Abzocke stürzen. Eine Geldmaschine, die von fast alleine läuft. So verstösst die genannte Person nicht nur gegen den unlauteren Wettbewerb, nein dann auch noch gegen die Verpackungsverordnung. Was es damit auf sich hat, lesen Sie auf den Seiten der neuen Verpackungsverordnung.