+++ Vorsicht: Es ist strafbar, Claudia Roth ekelhaft zu finden….++

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro. Als das Urteil fiel, musste die Richterin das Publikum zur Ordnung rufen. Zuschauer standen auf und bezeichneten das Urteil als „Verarschung“. Ein 41-jähriger Brühler musste sich wegen Beleidigung in zwei Fällen verantworten. Dem Mechaniker wurde vorgeworfen, in einer E-Mail im November 2015 an den ehemaligen Brühler Flüchtlingskoordinator Claudia Roth, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, beleidigt zu haben. Neben deutlichen Unmutsäußerungen über das Verhalten der Flüchtlinge in Brühl und die deutsche Flüchtlingspolitik habe er Claudia Roth als „ekelhaft“ bezeichnet.

Dies räumte der Angeklagte in der Verhandlung ein, erklärte in seiner umfassenden Einlassung jedoch, dass er darin keine Beleidigung sehe, da „Ekel einer der sieben Primäraffekte des Menschen“ sei.

Er sehe eine „gefährliche Überfremdung unserer Heimat“, äußerte sich erneut negativ über das Verhalten der Flüchtlinge und über die Politik Claudia Roths. Er stehe weiterhin zu seiner Meinung. „Sie hat sich ihre ekelhafte Visitenkarte selbst ausgestellt.“
– Quelle: http://www.ksta.de/24640798 ©2016