Achtung+++Einführung von erheblichen fiskalischen Belastungen auf Goldeigentum

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Bedrohliche Einschränkungen der Privatsphäre und
Eigentumsrechte in der EU
• Bargeldvorschriften und Bargeldkontrollen
• zunehmende gesetzliche Goldeigentümerkontrolle
• in absehbarer Zeit Einführung von erheblichen fiskalischen
Belastungen auf Goldeigentum
Die gesetzlichen Vorschriften (4. EU Geldwäsche-Richtlinie
2015/849) werden ab 26. Juni 2017 in der Europäischen Union
auch zur Kontrolle der Goldeigentümer eine dramatische
Verschärfung erfahren. Es handelt sich in diesem
Zusammenhang aber nur um eine einzelne Massnahme in
einem ganzen Mosaik von voraussichtlich weiteren
gesetzlichen Einschränkungen der Privatsphäre und
Eigentumsrechte der Einwohner.

Ab 26. Juni 2017 besteht somit auch eine neue gesetzliche
Goldverkaufseinschränkung von physischem Gold gegen
Bargeld.
Die Deutschen Banken haben ausserdem schon heute eine
gesetzliche Buchführungspflicht über die Halter von
Schliessfächern. Man hört von kompetenten Fachkreisen, dass
der deutsche Staat die Einführung einer zentralen Meldestelle
für Bankschliessfächer und eine jederzeitige Erfassung der
Schliessfachvollmachten auf Knopfdruck elektronisch abrufbar
plant. Sobald diese Grundlage umgesetzt wird, ist es nur noch
ein kleiner Schritt um auch Deklarationspflichten über den
Schliessfachinhalt gesetzlich vorzuschreiben.
Man hört jetzt schon die Argumentation, dass derjenige, der
sein Vermögen ehrlich deklariert, nichts zu befürchten hat. Die
neuen und geplanten administrativen Entwicklungen weisen
ganz klar als abschliessende Massnahme auf eine vollständige
Kontrolle der Goldeigentümer vermutlich verbunden mit einer
erheblichen Besteuerung von persönlichem Goldeigentum und
des Wertgewinnes auf Gold hin. Spätestens beim Einritt eeiner
sich verdüsternden Konjunktur und Finanzlage sind die
erläuterten Massnahmen keinesfalls als absurd zu bezeichnen,
sondern dürften planmässig Realität werden.
Wir verfolgen regelmässig finanzpolitische Berichte von
mehreren erfahrenen Ökonomen, die keine Abhängigkeit von
mächtigen Finanzkreisen haben und nach unserer
Einschätzung über profunde volkswirtschaftliche Kenntnisse
und einen langjährigen Erfahrungsschatz über finanzpolitische
Entwicklungen verfügen. Aufgrund dieser Voraussetzungen
haben wir ein erhöhtes Vertrauen zu den Einsichten und
Erwartungen diesbezüglicher Personen über das, was in der
Wirtschaft und im Finanzwesen ablaufen dürfte.
Wir möchten Ihnen beispielhaft einen kürzlich erschienenen
Fachartikel von Mike Gleason zur Lektüre empfehlen (bitte hier
klicken). Darin nimmt dieser von hohen Finanzkreisen
unabhängiger, erfahrener und kompetenter Finanzpublizist zur
globalen Wirtschafts- und Finanzentwicklung, zur Geld- und
Zinspolitik, zur Goldpreisentwicklung und zum Thema Bitcoin
als Anlagealternative Stellung. Die Ausführungen von Mike
Gleason sind unseres Erachtens hilfreich, um ein besseres
Verständnis und eine klarere Sicht zu erlangen, wohin die
Reise in diesen wichtigen anlagemässigen Grundlagen
vermutlich hinführen wird.
Physisches Gold ist über längere Frist betrachtet ohne Wenn
und Aber gutes werthaltiges Geld. Man kann belegen, dass die
Werthaltigkeit von physischem Gold über eine längere Frist
betrachtet klar besser ist als auf einem Sparkonto inklusive
Zinsertrag abzüglich Steuern. In den kommenden Jahren dürfte
physisches Gold auch eine wesentlich bessere
Wertentwicklung erfahren im Vergleich zur Wertentwicklung der
wichtigsten Aktienindizes. Im Bundesstaat Arizona in den USA
haben Gold und Silber jetzt sogar den gesetzlichen Status
eines offiziellen Zahlungsmittels erhalten. Das ist ein Faktum,
das auf den Missstand und die Gefahr der Geldentwertung im
Sinne von Kaufkraftentwertung des US-Dollars hinweist und ein
erhebliches Misstrauen gegenüber der amerikanischen
Zentralbank FED zum Ausdruck bringt. Gleiche Überlegungen wären auch gegenüber der von Mario Draghi geführten Europäischen Zentralbank angebracht. Physisches Gold
investiert in der Form eines in Liechtenstein domizilierten
Investmentfonds beinhaltet hingegen aus mehrfachen
Überlegungen eine optimale Anlageform.

Quelle: Ivan Di Girolamo Dr. oec. Jürg Schatz
Perfect Management Services AG
Landstrasse 340 9495 Triesen
Fürstentum Liechtenstein
Tel.: +423 390 01 75