Bundesverfassungsgericht – Hartz4 Urteil 09.02.2010


Die Spannung über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist hoch. Die Kläger, 3 Familien, finden den Hartz4 Satz zu niedrig, deshalb wird geklagt. Heute um 10 Uhr wurde das Urteil verlesen. Die Ansicht des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe besagt, dass die Berechnung der Regelsätze beim ALG II und beim Sozialgeld verfassungswidrig sind.

Urteil (Az.: 1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09). Das Urteil betrifft entgegen der vielfachen Darstellung in der Presse nicht nur den Regelsatz für Kinder sondern auch den Regelsatz für Erwachsene (ALG II).
Die Berechnungsgrundlage genügt weder dem Grundrecht der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimus als Ausfluss der Menschenwürde aus Art. 1 GG noch dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 I GG.
Da muss man sich auch mal fragen, wieviel Sozialhilfe-Empfänger kann ein Land verkraften? Ist es noch gerecht, wenn arbeitende genau so viel Geld in der Tasche haben, wie Leute die keine Arbeit haben? Darum müssten die sich mal kümmern.

Zur Beseitigung des verfassungswidrigen Berechnungsverfahrens setzte der Senat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2010. Bis zu diesem Termin muss der Gesetzgeber nun ein transparentes und sachgerechtes Verfahren zur Bedarfsbestimmung zur Anwendung bringen.

Nicht als schlechthin verfassungswidrig sieht das BVerfG die Höhe der Regelleistung für Erwachsene als Solches. Im Bereich der Kinderregelsätze ist jedoch mit einer Erhöhung des Regelsatzes zu rechnen. Eine konkrete Empfehlung hinsichtlich eines monatlichen Betrages machte das Bundesverfassungsgericht natürlich nicht.

Die Folgen für bereits bestehende Bescheide sind zur Zeit noch nicht abzusehen. Hierzu wird sich in den nächsten Tagen nach der Lektüre der über 70 Seiten starken Urteilsbegründung näheres ergeben. Zum einen gab es in der mündlichen Urteilsbegründung eine Andeutung des Senats, wonach auch bereits in diesem Jahr schon verfassungsgemäße Regelsätze zu zahlen sind. Zum anderen ist eine Vielzahl von Bescheiden unter dem Vorbehalt des Entscheidung des BVerfG ergangen.
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