Beim Heizölkauf findet das Widerrufsrecht für Verbraucher ab sofort keine Anwendung mehr. Die Grundlage hierfür bildet der §312g Abs. 2 Nr. 8 BGB. Bundestag und Bundesrat haben die entsprechende Gesetzesänderung kürzlich verabschiedet. Die bisherige Kaufrücktrittsregelung war für die Heizölhändler einseitig benachteiligend gewesen. Für Verträge, die für nicht leitungsgebundene Energieträger, wie Heizöl und Pellets, im Fernabsatzgeschäft geschlossen werden (z.B.: per Telefon oder Internet), besteht ab sofort kein Widerrufsrecht mehr!
Kein Widerrufsrecht mehr beim Heizölkauf
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