Kein Widerrufsrecht mehr beim Heizölkauf

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Beim Heizölkauf findet das Widerrufs­recht für Verbrau­cher ab sofort keine Anwendung mehr. Die Grundlage hierfür bildet der §312g Abs. 2 Nr. 8 BGB. Bundestag und Bundesrat haben die entsprechende Gesetzes­änderung kürzlich verabschiedet. Die bisherige Kauf­rück­tritts­regelung war für die Heizöl­händler einseitig benach­teiligend gewesen. Für Verträge, die für nicht leitungs­gebundene Energie­träger, wie Heizöl und Pellets, im Fernabsatz­geschäft geschlossen werden (z.B.: per Telefon oder Internet), besteht ab sofort kein Wider­rufsrecht mehr!