Reiseschecks, Traverlers Cheque WARNUNG!

Auf unglaubliche Art und Weise werden Menschen dazu benützt, unbewusst kriminelle Handlungen vorzunehmen, ohne zu wissen, dass sie sich strafbar machen. Reiseschecks fallen unter Zahlungsmittel wie Bargeld. Wer diese fälscht oder in den Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bestraft. Ohne Schuld kann man den Verbrechern schnell zum Opfer werden. Sie verschicken aus tausenden von Gründen Reiseschecks, um diese einlösen zu lassen. Die Totalfälschungen der Travellerschecks sind meist von guter Qualität und sind selbst für geübte Blicke nicht gleich als Fälschungen zu erkennen. Sie weisen folgende Merkmale auf: – der Silberfaden ist nicht vorhanden und die Wasserzeichen sind nicht vorhanden – sie sind nur aufgedruckt, – Beim Hologramm handelt es sich um aufgepresste

Aluminiumfolie deren Kipp- und Farbeffekte fehlen.
Das Landeskriminalamt und American Express empfehlen vor diesem Hintergrund, von Internetkontakten zugeschickte Reiseschecks immer sorgfältig auf ihre Echtheit zu überprüfen. Am einfachsten gehe das mit dem „Wischtest“. Wenn sie angefeuchtet werden, müssen die linken Nennwertfelder auf der Scheckrückseite verwischen und die rechten bleiben, wie sie sind. Betrüger-Banden sind kaum zu ermitteln, denn sie sind windig wie die Hunde.

Löst der Geschädigte die gefälschten Schecks bei einer Bank ein, begibt er sich in die Gefahr der Strafverfolgung wegen Geldfälschung oder Inverkehrbringen von Falschgeld. In jedem Fall wird der Geschädigte auf dem per „Western Union“ überwiesenen Geldbetrag sitzen bleiben, da die scheckeintauschende Bank bei Bekanntwerden der Fälschung unverzüglich Rückforderungen an den Geschädigten stellen wird.

Ein lukratives Angebot erhielten einige ahnungslose Bürger, als sie in verschiedenen Internetforen lediglich ihre privaten Kontakte pflegen wollten.

Sie bekamen Post von einem unbekannten E-Mail-Absender, der um die Übersendung von privaten Fotoaufnahmen bat. Dabei spiegelte er vor, dass das Fotomaterial für eine gewinnbringende Werbekampagne vorgesehen sei, von der der User finanziell profitieren könne.

Geht der User auf dieses Angebot ein, bekommt er auf dem Postweg einen oder mehrere American Express-Reiseschecks zugeschickt. Die Schecks haben einen aufgedruckten Nominalwert von je 500 Euro. Doch Achtung! Es handelt sich dabei um Totalfälschungen. Der Empfänger erhält zusätzlich die Anweisung, die Reiseschecks bei einer Bank einzutauschen und einen Teilbetrag per „Western Union“ an den Ab- sender zurückzuschicken. Den Restbetrag – meist 20 Prozent des nominalen Scheckwerts – dürfe die Person als „Entlohnung“ behalten.

Die erfundenen Geschichten, mit denen die Betrüger die Geschädigten zum Eintauschen der Schecks bewegen wollen, sind vielseitig: Von der Anwerbung für Modelauftritte, der Auftragsvergabe im Kosmetikbereich bis hin zu Anbahnungsversuchen scheinbar kontaktfreudiger Singles, die um eine Finanzspritze bitten, sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt.

Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) hat in den letzten Monaten einen signifikanten Anstieg dieser Fälschungs- und Betrugsmasche registriert. Die Ermittlungen werden häufig dadurch erschwert, dass die Täter im Ausland sitzen und unter verschiedenen Scheinidentitäten agieren.
Unangenehme Folgen für die Geschädigten

Löst der Geschädigte die gefälschten Schecks bei einer Bank ein, begibt er sich in die Gefahr der Strafverfolgung wegen Geldfälschung oder Inverkehrbringen von Falschgeld. In jedem Fall wird der Geschädigte auf dem per „Western Union“ überwiesenen Geldbetrag sitzen bleiben, da die scheckeintauschende Bank bei Be- kanntwerden der Fälschung unverzüglich Rückforderungen an den Geschädigten stellen wird.

Das Bayerische Landeskriminalamt warnt deshalb:

Gehen Sie nicht auf Anbahnungsversuche in Internetforen ein, bei denen Ihnen für scheinbar einfache Dienstleistungen eine Vergütung mit Reiseschecks angeboten wird.
Versenden Sie keine persönlichen Daten (Adresse, Fotos, etc.) an E-Mail- Adressen, die Sie nicht kennen.
Beziehen Sie Reiseschecks ausschließlich über autorisierte Stellen wie z.B. Banken oder Sparkassen.
Prüfen Sie Reiseschecks, die Sie von Privatpersonen oder nicht autorisierten Stellen erhalten haben, unbedingt auf Echtheit!