Zu den Privatpatienten zählen auch Asylanten
Inländerdiskriminierung?
Zu den Privatpatienten zählen auch Asylanten, die aufgrund der Gesetzeslage nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden können und von den Gemeinden deshalb in der privaten Krankenversicherung versichert werden. – Prof.Günther Beuche –
Fakt ist, dass Migranten von der Zuzahlung befreit sind und es für sie auch keine Wirtschaftlichkeitsprüfung gibt.
Asylsuchende haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung. Diese Leistungen werden privat von den Kommunen abgerechnet. Asylbewerber/ Flüchtlinge – GKV-Spitzenverband
Der medizinische Behandlungsanspruch für Asylbewerber richtet sich nach der Dauer des Aufenthaltes in Deutschland.Weiterlesen »Zu den Privatpatienten zählen auch Asylanten