Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe

  • von

Diesmal hat man wieder die Rechnung ohne Wirt gemacht. Die Regierung hat mit Geldern gerechnet, die nicht kommen werden. Wer in 2009 Verluste eingefahren hat, kann die Verluste aus dem Vorjahr auch geltend machen. Hat eine Firma im Jahr 2009 aus Veranlagungen aus dem Vorjahr eine hohe Vorauszahlungs-verpflichtung laut Bescheid erhalten, so dürfen die Finanzämter diese zu Unrecht erhaltenen Zahlungen wieder zurückerstatten. Wenn die Steuerausfälle laut amtlicher Statistik mit 1,1 Billionen beziffert werden, so kann man davon ausgehen, dass die Zahlen nach oben korrigiert werden müssen. Ganz sicher haben die Finanzminister mit dem Desaster gerechnet, deshalb darf man die Steuererklärungen nur alle 2 Jahre abgebeben. Solche Gesetze werden unter Vergünstigungen eigeordnet, doch auch hier bleibt die Frage: Für wen?

Die MMnews meldet: Fiskus droht riesiges Steuerloch. Verlustvorträge der Firmen doppelt so hoch wie bekannt: sie betragen nach der amtlichen Statistik mehr als 1,1 Billionen Euro. Damit drohen der öffentlichen Hand im Zuge der anstehenden Neuregelung der Verlustverrechnung Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe. Die Unternehmen in Deutschland haben noch deutlich höhere steuerliche Verluste aus der Vergangenheit als bislang bekannt. Die sogenannten Verlustvorträge belaufen sich nach der amtlichen Statistik auf mehr als 1100 Mrd. Euro. Das ergibt sich aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Barbara Höll (Linke). Das Schreiben liegt der Financial Times Deutschland (Mittwochsausgabe) vor. (mmnews.de)