Goldzähne von Toten für die klammen Städte

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So nimm denn meine Hände und führe mich bis an mein selig Ende und ewiglich! Es ist schlicht und einfach eine große Sauerei, dass nicht nur für manche die Beerdigungskosten kaum mehr erschwinglich sind. Dafür habe ich eine Sterbeversicherung abgeschlossen, damit meine Kinder neben der Trauer nicht auch noch für die Beerdigungskosten aufkommen müssen. Da kassieren besonders die Städte für das Grab ab, wobei sie sich an den Toten noch bereichern und deren Goldzähne zu Geld macht. Mit den Kleinen darf man eben alles machen, wenn sie sich nicht wehren.
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Leichenfledderei bezeichnet das „Ausrauben“ beziehungsweise „Ausplündern“ von Toten. Es ist ein Wort des 20. Jahrhunderts[1], vermutlich eine Zusammenbildung des Ausdrucks Leichen fleddern mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ei.
Eine Person, die eine Leichenfledderei durchführt, nennt man Leichenfledderer.
Im deutschen Strafrecht relevant sind die Straftatbestände der Störung der Totenruhe sowie der Unterschlagung. Aufgrund des Erbrechts fällt ohne weiteres einem Erben das Eigentum an der Habe des Toten zu. Notfalls erbt gemäß §§ 1936, 1964 BGB der Staat.
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 29.01.2008
– 2 SS 125/2007 –
Entnahme von Zahngold aus der Asche Verstorbener ist strafbar
Postmortales Persönlichkeitsrecht verletzt
Wer aus der Asche Verstorbener Zahngold entnimmt, macht sich strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden. Das Gericht sieht in der Wegnahme von Zahngold aus der nach der Verbrennung verbleibenden Asche von Verstorbenen den Straftatbestand des § 168 StGB „Störung der Totenruhe“ als erfüllt an.
Drei Angeklagten aus dem Raum Hof wird vorgeworfen, als Beschäftigte im dortigen Krematorium in den Jahren 2005 und 2006 aus der nach der Verbrennung verbleibenden Asche von Verstorbenen mindestens 12 kg Zahngold gesammelt und dieses weiterverkauft zu haben. Hierdurch erzielten die Angeklagten einen Erlös in Höhe von mindestens 50.000 Euro, den sie zu gleichen Teilen unter sich aufteilten
Städte nutzen Zahngold von Toten als Einnahmequelle
Mit dem Zahngold von Toten lässt sich viel Geld verdienen. Einige Städte verwerten systematisch, was nach der Einäscherung übrig bleibt, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab. Sie verdienen mit der Verwertung bis zu mehreren hunderttausend Euro im Jahr.
Die Stadt Nürnberg verdient nach Angaben der Friedhofsverwaltung rund 250 000 Euro jährlich mit Altgold. In Karlsruhe sind es 90 000 Euro, in Ludwigsburg, Dortmund und Reutlingen mehrere zehntausend. Das Zahngold könne – je nach verwendetem Material und Menge – bei einer Einäscherung zwischen 5 und 200 Euro ergeben, erläuterte Dominik Lochmann von der Edelmetall-Service GmbH. Vor allem bei einem hohen Goldpreis kann das ein lukratives Geschäft sein.
Die systematische Verwertung der Edelmetalle ist für Streidt respektlos. «Irgendwann muss mal eine Grenze sein, dass man sagt, das ist ein Mensch», sagte er. «Dass wir anfangen, uns auszuschlachten wie Fernseher oder Handys, ich finde das nicht mehr richtig.»
Der Erlös der Metall-Verwertung kommt meistens der Allgemeinheit zugute. In Nürnberg wurden neue Stühle angeschafft und Toiletten gebaut. In Reutlingen fließt der Erlös in den städtischen Haushalt, um die Kosten für Einäscherungen niedrig zu halten. Ähnlich ist es in Dortmund, hier werden die Erlöse 1:1 dem Gebührenhaushalt zugeführt. In Karlsruhe wird das Geld für die Pflege verwahrloster Gräber oder die Trauerbegleitung eingesetzt.
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