Früher sagte man, dass Schornsteinfeger Glück bringen. Ihm die Hand zu geben oder den Ruß zu berühren, mit dem er behaftet war so wie so. Heute sieht man die Kaminfeger ohne Schmutz und Ruß, weil sie mehr und mehr nur noch die Werte Messen. Ab 2013 gibt es für die Schornsteinfeger keinen Gebietsschutz mehr. Mit dieser Meldung dürfte es nun vorbei sein: Schornsteinfegermonopol verhindert Preissenkungen – Amtshoheit auf dem Dach haben noch immer die Bezirksschornsteinfeger. Nun nicht mehr, denn ab 2013 wird der Gebietsschutz aufgehoben und dabei dürften auch die Preise durch die Konkurrenz gebessert werden.
Für ein kleines Reihenhaus mit gerade mal einem Kachel-Ofen, schlägt bisher der Schormsteinfeger mit 79,80 Euro zu. Das sind fast 160 DMark! Die Arbeitszeit gerade mal 15-20 Minuten, wenn man die Ausstellung der Rechnung mit berechnet.
Zwar dürfen seit 2009 auch Schornsteinfeger anderer EU-Staaten auf deutschen Dächern kehren, aber die deutschen Kollegen müssen sich nach wie vor an ihre Kehrbezirke halten. Erst ab 1. Januar 2013 gilt das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz uneingeschränkt in Deutschland.
Damit geht die Verpflichtung, die Vorgaben der Kehr- und Überprüfungsordnung zu erfüllen, vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister an den jeweiligen Eigentümer über, erklärt Franz Klumpp, Präsident des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg. Alle Hausbesitzer müssen bis zum Ende 2012 einen sogenannten Feuerstättenbescheid erhalten. Darin stehen die kehr-, überprüfungs- und messpflichtigen Anlagen mit den dabei einzuhaltenden Ausführungsterminen. Der Bescheid ist gewissermaßen das Leistungsverzeichnis gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten rund um die Feuerungsanlage.