Mehr Geld ab 2015 für Kranke und Pflegebedürftige

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Die Leistungen für Pflegebedürftige erhöhen die Kassen um vier Prozent. Kein Wunder, dass dann der Beitragssatz für Pflegeversicherung um 0,3 Prozent von 2,05 auf 2,35 Prozent steigt.

Zum 1. Januar werden mehrere Formen des weißen Hautkrebses als Berufskrankheit anerkannt. Davon betroffen sind vor allem Menschen, die im Freien arbeiten wie etwa Landwirte, Gärtner, Bauarbeiter oder Briefträger. Sie haben künftig Anspruch auf mehr medizinische Leistungen, eventuell auch auf eine Zusatzrente.

Bereich Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz tritt ab 2015 in Kraft. Hinter dem sperrigen Namen verbergen sich verbesserte Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. So können Verwandte leichter Auszeiten gegenüber ihrem Arbeitgeber durchsetzen, zum Beispiel für eine zehntägigen Auszeit, bei der sie 90 Prozent des Gehalts ausgezahlt bekommen. Zudem werden Leistungen für Demenzerkrankte deutlich verbessert.

Die Bundesregierung will die Rehabilitation stärker fördern – und vor allem den Grundsatz „ambulant“ vor „stationär“. Dafür werden ambulante Reha-Einrichtungen von der Gewerbesteuer befreit, ebenso wie die stationären.

Quelle Web.de