Mehr Geld für Hartz4 Empfänger schon ab 1. Januar 2012

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Bei den steigenden Preisen für Lebensmittel, Strom und anderen Energiekosten, dürften nicht nur für Hartz4 Empfänger für 2012 ein Hungerjahr werden. Für 1000 Liter Heizöl habe ich gestern 955,60 Euro zahlen müssen. Im Jahr zuvor habe ich für die selbe Menge und vom gleichen Lieferanten, den Tank befüllt für 601.- Euro. Diese 1000 Liter reichen gerade einmal für eine Heizperiode, da ich warmes Wasser über eine Gastherme beziehe. Ich kann kaum verstehen, wie da die Leute noch Geld für Weihnachten übrig haben. Ich weiss nicht, ob Hartz4 Empfänger die Heizung bezahlt bekommen. Ich jedenfalls muss dafür arbeiten. Ich hoffe, dass ich nie in die Situation komme, vom Amt zu leben.

Auszahlung der erhöhten Hartz IV-Regelsätze ab Januar 2012 Bundesagentur für Arbeit (BA) Nürnberg (ots) – Ab Januar 2012 gelten neue Hartz IV-Regelbedarfe // Anpassung wurde im Leistungsverfahren A2LL der Bundesagentur für Arbeit (BA) berücksichtigt // Erhöhter Regelbedarf wird automatisch ausgezahlt

Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld („Hartz IV“). So erhöht sich beispielsweise der Regelbedarf für alleinstehende Personen ab Jahresbeginn von monatlich 364 Euro auf 374 Euro. Ebenfalls höher fallen einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, aus.

Die Bundesagentur für Arbeit hat sichergestellt, dass über das Leistungsverfahren A2LL ab dem kommenden Jahr die erhöhten Regelbedarfe mit der zum 31. Dezember 2011 fälligen Leistung für Januar 2012 automatisch an die Leistungsberechtigten überwiesen werden. Eine gesonderte Vorsprache ist nicht erforderlich.

Aus technischen Gründen ist eine automatische Anpassung bei dem Mehrbedarf für die dezentrale Warmwassererzeugung nicht möglich. Damit betroffenen Kunden keine Nachteile entstehen, werden derzeit die erforderlichen Anpassungen durch die zuständigen Jobcenter vor Ort vorgenommen.

Die aktuell rund drei Millionen Bedarfsgemeinschaften erhalten bis Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid über die für sie jeweils eintretenden Änderungen.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)