Schön, wenn man vom Staat sein Geld jeden Monat pünktlichst bekommt, was man bei manchem Angestellten nicht sagen kann. Hartz4 Empfänger bekommen immer am letzten des Monats für den kommenden Monat ihre Auszahlung. So mancher Arbeitnehmer muss immer länger warten bis sein Gehalt vom gearbeiteten Monat auf das Konto kommt. So war es im letzten Monat schon mal der 5. um über das Geld zu verfügen. Viele Mittelstandsbetriebe haben so ihre Probleme flüssig zu bleiben. Dazu kommt das weitere Problem, dass jetzt schon ein Drittel für die Fahrkosten ausgegeben werden müssen. Ein Hartz4 Empfänger muss sich auch darüber keine Gedanken und Sorgen zu machen. Mal sehen, vielleicht fange ich auch beim Staat an 🙂
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist – entgegen anders lautender Presseberichte – darauf vorbereitet, die
beschlossene Erhöhung des Arbeitslosengeldes II an die Leistungsempfänger ab April pünktlich auszuzahlen. „Wir sind gerüstet, nicht nur den neuen Regelsatz sondern auch die Differenz zwischen den alten und den neuen Regelsätzen ab Januar 2011 und den neuen Regelsatz wie geplant zu überweisen“, sagte Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung.
Durch die zeitliche Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren ist eine Vielzahl an Buchungen für die zurückliegenden Monate notwendig. Es müssen sowohl die rückwirkenden Nachzahlungen als auch die gleichzeitige Erhöhung des Regelsatzes angewiesen werden. Die Buchungsvorgänge werden technisch entzerrt. Demnach erhalten
Leistungsempfänger Ende dieses Monats zwei getrennte Überweisungen. Zum einen die Hartz IV Zahlung für April noch in alter Höhe und zum anderen die rückwirkende Erhöhung des Regelsatzes für die Monate Januar bis einschließlich April, also im Regelfall 20 Euro. Damit wird im Ergebnis sichergestellt, dass die Leistungsempfänger nicht nur den vollen, neuen Regelsatz für den Monat April erhalten, sondern zugleich auch die Nachzahlung für die Monate Januar bis März. „Den Leistungsberechtigten entstehen keinerlei Risiken oder Nachteile. Sie erhalten pünktlich sowohl den erhöhten Regelsatz als auch die Nachzahlung, nur in zwei Überweisungen“, betont Alt.
Originaltext: Bundesagentur für Arbeit