Sogar rückwirkend müssen nun Zeitarbeitsfirmen mehr Lohn an ihre Leiharbeiter bezahlen! Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifverträge einer Pseudo-Gewerkschaft für nichtig erklärt. Die Zeitarbeiter im ganzen Land können sich freuen! Das Ergebnis des Urteils: Der Zusammenschluss mehrere kleiner Arbeitnehmerorganisationen ist „nicht tariffähig“. Sie ist keine Gewerkschaft und hätte mit Zeitarbeitsunternehmen nicht über Löhne verhandeln dürfen. Die Folgen dieses Urteils sind erheblich. Auf einen Schlag werden Tarifverträge mit geschätzt 1500 Unternehmen der Zeitarbeitsbranche null und nichtig. Mehr als 200.000 Leiharbeiter, für die diese Verträge gelten, stehen nun ohne Tarifvertrag da. Für sie ist das Urteil jedoch positiv, denn sie können mehr Geld als bisher bekommen. Grund dafür ist das Gebot des „equal pay“, das sei 2004 gilt. Danach müssen Leiharbeiter wie die Stammbelegschaft der Entleihfirma bezahlt werden, wenn es keinen Tarifvertrag gibt. Natürlich müssen dann die Verleihfirmen ihre Preise erhöhen und das, dass es dann teurer wird als interne Leute.
Wenn ein Leiharbeiter also 7 Euro Brutto von seiner Leiharbeiterfirma bekommt und der Leiharbeiter in einer Firma arbeitet in der die selbe Tätigkeit mit 14 Euro bezahlt wird, so müssten 7 Euro zzgl. Arbeitgeberanteile, für die Differenz, nachbezahlt werden. Natürlich geht das alles nicht automatisch, zuerst muss der Leiharbeiter dieses Geld einfordern und sich auf dieses Urteil berufen. Wird nicht freiwillig bezahlt so bleibt der Gang zum Arbeitsgericht.
Geklagt haben: die Gewerkschaft Ver.di, die zusammen mit dem Land Berlin. Sie begrüßten das Urteil! Viele Arbeitnehmer werden das sicher auch bejubeln!