Zivis gehören bald der Vergangenheit an

Kommt bald der Zwangsdienst? Besonders betroffen, durch die Aufhebung der Bundeswehr,  sind Altenheime und Behindertenstätten, aber auch andere Institutionen der Öffentlichkeit. Ökonomen halten Zivildienst für überflüssig, so schreibt die Welt darüber, dass dies auch eine Art Zwangssteuer sei. Statt Zivis sollen nun der Bundesfreiwilligendienst – BFD mit einem Taschengeld die Zivildienstleistenden ersetzen. Wie das Wort Bundesfreiwillegendienst schon beinhaltet, ist es freiwillig. „Der Freiwilligendienst erweist sich als völliger Flop“, so titelt die Redaktion von Welt Online. In dem Artikel wird herausgearbeitet, dass der vom Familienministerium initiierte neue BFD auf bislang wenig Gegenliebe bei der Bevölkerung stößt. Wen wunderts? Die jugendlichlichen wollen nach der Schule lieber Chillen. Am besten das ganze Leben lang!

So wird der Hauptgeschäftsführer des Paritätische Wohlfahrtsverbands zitiert. Es gebe aktuell geschätzt 500 fest entschlossene Interessenten. Das anvisierte Ziel habe aber bei 5000 gelegen. Diesen Fehlbestand werde man 2011 nicht beseitigen können. Die schnelle Abschaffung der Wehrpflicht sei der Grund. Es habe nicht ausreichend Werbung an den Schulen gemacht werden können. Dennoch werde es keinen Notstand in der Pflege geben, so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohnfahrtsverbandes dem Welt Artikel zufolge weiter.

Vom Bundesfamilienministerium waren Presseberichte über ein zu geringes Interesse am BFD dementiert worden.

Hintergrund zum BFD: Der Bundesfreiwilligendienst tritt an die Stelle des Zivildienstes, der mit dem Wegfall der Wehrpflicht ebenfalls zum 1. Juli 2011 ausläuft. Den Freiwilligendienst können sowohl junge als auch älter Menschen, Männer wie Frauen leisten. Er ist als Vollzeitbeschäftigung oder in Teilzeit möglich. Da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, wird lediglich ein Taschengeld gezahlt. Die Freiwilligen sind jedoch sozialversichert. Der BFD steht neben dem FSJ und dem FÖJ. Letztere sind jedoch nur Jugendlichen bis 27 Jahren zugänglich.

Dass es überhaupt kein Interesse an dem neuen Freiwilligendienst gibt, man also von einem Flop sprechen kann, ist nach Ansicht unserer Redaktion nicht richtig. In der Stellenbörse zum BFD unseres Vereins haben sich mehrere Hundert am Freiwilligendienst interessierte Bewerber eingetragen, die noch keine passende Einsatzstelle gefunden haben.

Das Geld, was der Freiwillige erhält, ist kein Gehalt im arbeitsrechtlichen Sinn. Es ist mehr eine Aufwandsentschädigung; denn bei dem Freiwilligendienst handelt es sich um ein Ehrenamt.

Der Bundesfreiwilligendienst wird vom Bund pauschal mit 200 Euro im Monat pro Platz gefördert. Für so genannte Benachteiligte erhöht sich die Förderung um 50 Euro im Monat. Zu beachten ist, dass während des BFD in aller Regel kein Anspruch auf Kindergeld besteht. (Das ist im FSJ (freiwilligen sozialen Jahr) anders.)

Will man sich eine Vorstellung über die Höhe der Vergütung bzw. des Gehalts im Bundesfreiwilligendienst machen, so schaut man auf die bisherige Praxis im FSJ. Denn die bisherigen Jungendfreiwilligendienste und der BFD sollen gleich behandelt werden.

Das Taschengeld in Höhe von 330 Euro ist eine gesetzliche Obergrenze. Sie gilt einheitlich für das Taschengeld im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) sowie des Bundesfreiwilligendienstes (BFD). Es wird keinen Unterschied zwischen Ost und West geben. Außerdem erhält man als Freiwilliger die Verpflegung, die Dienstkleidung sowie die Unterkunft. Es ergibt sich damit ein geldwerter Betrag von etwa 500 Euro im Monat. mehr