ARD ZDF GEZ Gebührenwahnsinn

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Heisst das jetzt wirklich Demokratieabgabe? Es wird ja immer lächerlicher. Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und den ARD-ZDF-Propaganda-Tribut erzwingt? Den richtigen Umgang mit den öffentlichen-rechtlichen Gebühren-Erzwingern zeigt ein eindrucksvolles Video.
„Rundfunkgebühr“ – ARD ZDF Beitragsservice 2015:

„Dingdong! Im Namen des öffentlichen Rundfunks, öffnen Sie die Tür!“

Stiefeltritte, Schreie im Flur, weinende Kinder. Eine Betroffene äugt ängstlich durch den Türspion: „Aber wir schauen doch gar nicht fern“ – fleht die Stimme auf der anderen Seite.

„Das ist egal“ – herrscht der ARD-Geldeintreiber im Befehlston auf dem Flur zurück. „Es handelt sich schließlich um eine Demokratieabgabe und die muss jeder zahlen“.

Der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten greift zu immer drastischen Mitteln um die Rundfunkbeiträge einzutreiben. Zurzeit versenden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten pro Monat ca. 60000 Vollstreckungsersuchen an die Vollstreckungsbehörden.

Zum Vergleich: 60000 Vollstreckungen, das ist mehr als die ARD zu manchen Zeiten Zuschauer hat. Nur die „Aktuelle Kamera“ um 20 Uhr sehen leider noch Millionen. Durchschnittsalter jedoch 60 Jahre. Kein Jugendlicher zieht sich diese absurde News-Komödie mehr rein.

Doch anders als das, was die Tagesschau zeigt, ist der alltägliche GEZ-Terror leider Realität. Kleiner Trost für alle, die noch nicht dran sind: derzeit sind die Gerichtsvollzieher überlastet. Sie können den Vollstreckungsersuchen einfach nicht nachkommen.

Doch kommt Zeit, kommen leider auch die staatlichen Schergen zum Geldeintreiben. Denn die 8 Milliarden Zwangsgebühren jährlich fließen schließlich nicht von alleine. Da muss man schon zu unlauteren Tricks greifen – zum Beispiel so tun, als wenn das Finanzamt dahinter steckt.

Die Vollstreckungen werden nämlich durch Finanzämter, öffentliche Gerichtsvollzieher und Stadtkassen durchgeführt – so als wenn es sich um eine Steuer handelt. Ob das rechtens ist, scheint egal. Die Zwangsgelderpresser werden schließlich von ihren Zuhältern, der Politik, geschützt. Zur Einschüchterung reicht es allemal, besonders wenn das Finanzamt im Absender steht. Wer will es sich schon mit stastlichen Steuereintreibern verscherzen?

Können oder wollen die Säumigen nicht zahlen, wird u.a. mit Wegfahrsperren am Auto, Türöffnung, sogar Erzwingungshaft gedroht. Außerdem drohen die ARD & ZDF Schergen mit „Verhaftung zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit“, und sogar mit einem Angriff auf Lebensversicherungen, Bauspar- und Sterbekassen.

 

Beispiels-Schreiben als Reaktion auf Vollstreckungsandrohungen:

Berlin:

Anwortschreiben auf Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt:  Finanzamt Berlin

Brandenburg:

Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse BB

Bremen:

Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Finanzamt Bremen

Hamburg:

Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Kasse HH

Hessen:

Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse Hessen

Mecklenburg-Vp:

Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse MV

Niedersachsen:

Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse Niedersachsen

NRW:

Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse NRW

Rheinland-Pfalz:

Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse RP

Saarland:

Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse Saarland

Sachsen-Anhalt:

Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein:

Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse SH

Thüringen:

Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse Thüringen

 

Wichtig: Die Schreiben verweisen als Anlage auf folgende Urteile, die mitgeschickt werden müssen:

Bundesfinanzhof, Beschl. v. 04.07.1986, Az. VII B 151/85
VG Hannover, Urt. v. 29.03.2004, Az. 6 A 844/02
VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 05.02.2015, Az. 4 B 3/15
VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.12.2014, Az. 4 B 41/14

 

Facebook-Gruppe zum Thema:

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Ausführliche Infos mit Bildern: ARD ZDF Gebühren-Terror: die schlimmsten Fälle