Die Frage der deutschen Staatsangehörigkeit hat endgültig die Massenmedien erreicht. Um so mehr sind letztere bemüht, Verwirrung zu diesem Thema zu stiften. Zusammengefaßt steckt hier die Antwort auf die Frage: wie komme ich zu meiner „richtigen“ Staatsangehörigkeit.
Das ist aber noch nicht alles. Viele Leute fragen, was sie von dieser Staatsangehörigkeit haben. Hierbei geht es um die Verdeutlichung, in welchen Rechtskreis man mit einer Staatsangehörigkeit wechselt. Man gelangt vom Handels- und Privatrecht zurück ins Staatsrecht. Interessant ist hierbei die Gegenüberstellung von BRD-Recht und deutschem Recht.
Als „Randthema“ geht es um die Frage der Souveränität. Das ist deswegen interessant, weil viele Leute z. B. aus dem „Einheitsvertrag“ und dem 2+4-Abkommen falsche Schlußfolgerungen ziehen, die sie letztlich von weiteren Aktivitäten in unsere Richtung abhalten.
Außerdem geht es um eine Übersicht über die bestehende Rechtslage (Männer und Frauen vs. Personen) erstellt, die wissenswert ist und darunter fällt auch die Besonderheit des Begriffes „Mensch“, der rechtlich gesehen identisch mit einer juristischen Person ist.