Du bist staatenlos und weißt es nicht einmal

  • von

Zwischen dem jur Wb und den ursprünglichen Erlåuterungen im GG ist eine klare Definitionslücke. Deutschen-Grundrechte stehen, im Unterschied zu Jedermannsgrundrechten, nur den Deutschen zu. Es sind das die in den Artikeln 8, 9, 11, 12 I, 16 I und II, 20 IV und 33 I—III verbrieften Grundrechte. Auch das Recht der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl (Art. 38 I 1) ist ein Deutschen-Grundrecht, wie sich aus dem Begriff des Staatsvolks (Art. 20 II) ergibt, der Ausländer und Staatenlose exkludiert.
Erkennt man daran,daß nicht JEDERMANN sondern der Deutsche selbst angesprochen wird.Wer kann sich unter freiem Himmel jederzeit versammeln ohne genehmigung…NUR der Deutsche…


Art. 8 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Art. 2GG
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Unterschied halt der JEDERMANN oder der DEUTSCHE,Deutscher ist eine Rechtstellung-5EGBGB-geht immer vor.Daher gehen auch Deutschenrechte gegenüber dem Jedermann vor.

Es war einmal die Abstammungsurkunde, eine Personenstandsurkunde, die nach deutschem Recht als Nachweis der Geburt eines Kindes galt und die die tatsächliche Abstammung des Kindes wiedergab. Heute gibt es meist die Geburtsurkunde – und die bestätigt nicht die Geburt des frei beseelten Menschen, sondern die einer Person.

Was passiert vor und nach WK2?

Seit 1933 wurde per Verordnung/Statuten bestimmt, dass alle Leute in der westlichen Welt eine Geburts-Urkunde benötigen und eine Steuer-Identifikations-Nummer.
Seit 1990 wurde dann schließlich durch die Vereinten Nationen (UN) und die WHO, die Welt-Gesundheits-Organisation, mittels „der Konvention zum Schutze der Rechte des Kindes“, dieser Vorgang zur „rechtmäßigen Versklavung“, welcher durch und mit der Geburts-Urkunde durchgeführt wird, internationalisiert.

Der Geburts-Urkunden-Prozess ist seitdem ein internationales System des „Settlement“ = „An-Siedlung“ und „Vereinbarung zur freiwilligen Versklavung“.
Wenn Du geboren wirst (Dir Dein Leben geschenkt wird), wird als erstes ein „Record of Live Birth“, also eine „Aufzeichnung Deiner Lebend-Geburt“ angefertigt.

Dies ist Dein „prima facie“ = der Beweis, dass Du Leben hast, dass Du lebst.

Es ist Dein „Affidavit of Life“, Dein „Affidavit des Lebens“, also die „Beeidete Bestätigung dafür, dass Du lebst“ und sie enthält Details, welche Deinen „Lebens-Stand“ absolut identifizieren und feststellen.

Im Öffentlichen Register wird Dein Dir gegebener Name, Dein Rufname, Dein Vorname aufgezeichnet, als einzigartiger „Titel“, i.e. John/Max Deines ERBES Estates.