Anzeige gegen Wulff wegen Nötigung § 280

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Es ist wohl höchste Zeit, dass sich die Bundeskanzlerin zum Fall Wulff äussert. Wulffs Facebook  Satire. Es ist jetzt alles so hochgekocht, dass auch die Rituale von Merkel und Wulff nicht mehr helfen, ein Ende abzuwenden. Sie kann doch nicht weiterhin hinter Wulff stehen! Mittlerweile ist auch eine Anzeige wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft eingegangen.
Nach §240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist
(3) Der Versuch ist strafbar
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

 

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