Der Führerschein soll nur noch 15 Jahre Gültigkeit haben

EU Richtlinien zwingen auch die Deutschen zu Gesetzen, die völlig überflüssig sind. Ich habe meinen Führerschein schon seit 1972 und er sieht noch recht gut aus. Er wurde immer in der Hülle gelassen und so soll es auch bleiben. So lange ich mit dem fahren kann, werde ich keinen als Chipkarte holen. Es heißt, dass die neuen Chipkarten Führerscheine ab 2013 nur noch 15 Jahr Gültigkeit haben. Danach muss ein neuer Führerschein beantragt werden. Der Wahnsinn beginnt erst, die EU brachte uns noch nichts, was vorteilhaft wäre, ausser, dass man an den EU Grenzen nur noch den fast wertlosen Euro hat und nicht umtauschen muss. Das dürfte dann aber auch bald die nächste Änderung werden. Da freue ich mich drauf!

 

Saarbrücker Zeitung schreibt: Führerscheine erhalten ein Verfallsdatum

Die Führerscheine in Deutschland erhalten ein
Verfallsdatum. Laut „Saarbrücker Zeitung“ (Donnerstag) soll die
Fahrerlaubnis ab 2013 nur noch 15 Jahre gültig sein. Entsprechende
Gesetzesänderungen wurden von der Bundesregierung jetzt auf den Weg
gebracht, berichtet die Zeitung weiter.

Demnach wird ab Januar 2013 jede neue Fahrerlaubnis nur noch 15
Jahre anerkannt. Danach müssen die Verkehrsteilnehmer einen neuen
Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Für
alle bis 2013 ausgestellten, unbefristeten Führerscheine gilt indes:
Sie müssen spätestens bis 2033 umgetauscht werden. Ein Sprecher des
Verkehrsministeriums bestätigte dies der Zeitung.

Grund für die Befristung der Fahrlizenzen ist eine EU-Richtlinie
aus dem Jahr 2006, die die Bundesregierung bis nächstes Jahr
umgesetzt haben muss. Nach Angaben des Ministeriums wird es dann
innerhalb der EU nur noch ein Führerscheindokument geben. Mit dem
regelmäßigen Austausch seien die Dokumente zudem stets auf dem
neuesten Stand der Sicherheitstechnik, zusätzlich werde „ein immer
relativ aktuelles Passbild dafür sorgen, dass die Erkennbarkeit des
Inhabers des Führerscheins verbessert wird“, so ein Sprecher.

Gesundheitschecks alle 15 Jahre im Zuge des Austausches, wie die
EU zusätzlich angeregt hatte, soll es allerdings in Deutschland nicht
geben. „Der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen
Untersuchung verbunden“, so das Ministerium. Der Bundesrat muss den
Plänen noch zustimmen.

Originaltext: Saarbrücker Zeitung