Gibt es Ihnen nicht zu denken, daß Sie als gebürtiger Deutscher nur im „Ausländeramt“ die Deutsche Staatsangehörigkeit per Staatsangehörigkeits-ausweis beantragen können? ( Der BRD– „PERSONAL-Ausweis“ + der Reisepaß sind kein rechtsgültiger Nachweis! ) Warum stand im ehemaligen Personenausweis sowie im Reisepaß früher: Der Inhaber dieses Ausweises / Passes ist Deutscher und warum ist dieser Satz aus den Papieren verschwunden?
dort gibt es auch einen Film sollte man sich ansehen.
Auf 34 Seiten mit dem Titel „ DIE BEDEUTUNG DES UNS VORENTHALTENEN WISSENS VOM RECHT“
+ der 6 seitigen Ergänzung im Anhang erfahren die (größtenteils) ahnungslosen und hinters Licht geführten Deutschen, wie die rechtlichen Dinge zusammenhängen und welche Schritte zu gehen
sind, um diese Situation zu verbessern. Die 34 Seiten wurden am 12.11.2013 erstmals veröffentlicht. Hier finden Sie nun die aktualisierte Ausarbeitung + Ergänzung vom 29.5.2014:
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VORINFO:
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DIE BEDEUTUNG DES UNS VORENTHALTENEN WISSENS VOM RECHT
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ERGÄNZUNG DAZU INCL. BEANTRAGUNGS-MODALITÄTEN FÜR DEN DEUTSCHEN STAATSANGEHÖRIGKEITS– AUSWEIS (Nach RuStAG 1913)
Conrebbi: Ursprünglich sagte ich zu ein Buch vorzustellen, welches in PDF Form im Internet herunterzuladen ist. Das geht jedoch nicht, weil die Autoren eben jenen Fehler machen, wie die meisten anderen namhaften Leute, welche im Internet zu diesen Themen Aufklärung betreiben.Es geht um den gelben Schein, der eine angebliche Staatsangehörigkeit nachweisen soll. Einige meinen, daß mit einem solchen gelben Schein sogar ein Ausstieg aus dem System möglich wäre.Daß das nicht funktioniert sollte klar werden durch die Vorschriften, um an einer Wahl der BRD teilzunehmen. Dort heißt es: Wahlberechtigt ist, der im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Gleiches gilt für jene, die sich zur Wahl stellen.Der Personalausweis reicht hierzu nicht, um den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachzuweisen, denn der Beweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der gelbe Schein. Man ist sozusagen fest im System drin durch diesen Schein.
Dann gibt es jene, die eine Abstammung herleiten wollen durch den gelben Schein. Das funktioniert auch nicht, da seit dem Jahre 2000 in der BRD nicht mehr nach jus sanguinis (also Abstammung), sondern nach jus soli die Staatsangehörigkeit vergeben wird, also: wer im Gebiet zur Welt kommt, bekommt diese Staatsangehörigkeit. Seht nach unter dem Begriff Staatsangehörigkeitsrecht. Hier im Bild ein Auszug von einer BRD Seite. Es ist also sinnlos mit dem gelben Schein irgendeine Abstammung nachweisen zu wollen. Auch ein Eintrag in irgendeinem Register, welches von unbekannt betrieben wird, sagt nichts aus. Leider ist nichts belastbar, was die BRD ausstellt oder bestätigt, denn man muß sich immer vor Augen halten, worum es sich bei der BRD oder auch Polen handelt. Besonders auskunftsfreudig ist hierbei die polnische Verfassung, in der man vergebens nach einer territorialen Ausdehnung sucht. Mehr lesen: Hier bei Conrebbi https://conrebbi.wordpress.com/gelber-schein-ist-betrug/