Gerichtsvollzieher hat kein Recht mehr zu Vollstrecken

gvzIch musste erst über einen User auf Facebook darauf hingewiesen werden. Ich hatte bisher nichts von diesen Änderungen gehört. Er hat auch dieses Bild hochgeladen und kommentiert:

Laut §1 Gerichtsvollzieherordnung ist dieser seit dem 1.08.2012 keine Amtsperson mehr und handelt als Firma ohne hoheitliches Recht. STRAFZETTEL die Ihr fleissig bezahlt basieren auf der Räumlichen Geltung dieses Gesetzes! Sprich das Gesetz darf nur Auf Schiffen und in Flugzeugen angewendet werden was berechtigt ist das Staatangehörigkeitszeichen der BRD zu tragen!!…!  Schwimmt oder fliegt euer Auto oder Motorrad? das EGOWiG Einführungsgesetz für Ordnungswidrigkeiten hatte den Geltungsbereich Straße, aber das ist am 23.11.2007 zur Aufhebung beschlossen wurden!!!!! NACHDENKEN Juraforum

die Gerichte in der BRD seien keine Staatlichen Gerichte, es sind Stand und Schietzgerichte. Jeder der vor eins dieser geht macht das aus freiem willen! Nachdenken.

1) Die Mitglieder der im Geltungsbereich dieses Gesetzes errichteten konsularischen Vertretungen einschließlich der Wahlkonsularbeamten sind nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 1585 ff.) von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit. Dies gilt auch, wenn ihr Entsendestaat nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens ist; in diesem Falle findet Artikel 2 des Gesetzes vom 26. August 1969 zu dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 1585) entsprechende Anwendung.

(2) Besondere völkerrechtliche Vereinbarungen über die Befreiung der in Absatz 1 genannten Personen von der deutschen Gerichtsbarkeit bleiben unberührt. Quelle