Kostenloser Onlinerechner zum Thema Hinzuverdienst

Kostenloser Onlinerechner zum Thema Hinzuverdienst Hartz IV, Nebeneinkünfte, Behördensuche, Gründungszuschuss uvm.Sie sind Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG und können sich daher auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.

Eine Befreiung von der Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung bedeutet:

Keine regelmäßige Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung im laufenden Geschäftsjahr.
Keine Zahlung von Umsatzsteuer.
Keine Erstattung von ausgewiesener Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen.

Beachte: Die Kleinunternehmereigeneschaft wird jährlich erneut überprüft.

Wahlrecht / Option nach § 19 Abs. 2 UStG
Dennoch haben Sie ein Wahlrecht, so dass Sie trotz obiger Befreiungsmöglichkeit zur Umsatzsteuerpflicht optieren können. Daran sind Sie dann allerdings 5 Jahre gebunden und können auch mit nur geringen Umsätzen nicht zur Umsatzsteuerbefreiung zurückkehren. Für Sie gelten dann die Regeln der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer entsprechend.

Eine Option zur Umsatzsteuerpflicht bedeutet:

regelmäßige (monatliche) Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
monatliche Zahlung von Umsatzsteuer.
Erstattung von ausgewiesener Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen.

Diesen kostenlosen Onlinerechner für Ihre Webseite gibt´s auf betriebsausgabe.de

Dieses Onlinetool ist für alle Arbeitslosen gedacht, die nach Hartz IV Arbeitslosengeld 2 beziehen und sich selbständig machen wollen oder schon selbstständig sind.

Mit unserem Onlinecheck können selbständige Unternehmer prüfen, bei welchem Gewinn wie viel von Ihrem Arbeitslosengeld 2 abgezogen wird und was Ihnen nach der Überprüfung vom Grundsicherungsamt / ARGE noch bleibt.

Die rechtlichen Grundlage, Freibeträge und Regelungen zum Onlinerechner finden Sie im SGB II § 11 Abs. 2 Satz 1 ff.