Massiver Eingriff in das bestehende Insolvenzrecht

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Es kommt wie es kommen muss, Deutschland wird wieder zum Entwicklungsland, aber auf eine Art,, die wir uns im Moment nicht vorstellen könne. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) plant einen massiven Eingriff in das bestehende Insolvenzrecht. Prof. Dr. Hans Haarmeyer – Vorstandsvorsitzender der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. ( www.gsv.eu ) und einer der führenden Insolvenzexperten in Deutschland – sieht dadurch 250.000 Arbeitsplätze in Gefahr und fordert die Bundesregierung dringend auf, von diesen Plänen Abstand zu nehmen. Denn der scheinbar kurzfristige  fiskalische Nutzen hätte volkswirtschaftlich katastrophale Folgen und würde Deutschland als Sanierungsstandort auf die Ebene eines Entwicklungslandes zurückwerfen.

   Mit den jetzt in der ganzen Tragweite bekannt gewordenen Vorschlägen des Bundesfinanzministeriums zur Haushaltssanierung ist ein Generalangriff auf die Reformziele der Insolvenzordnung  verbunden, der in seiner volkswirtschaftlichen Gesamtdimension die vorgeblichen Einsparungen um ein Vielfaches übersteigen und die
Entwicklung der „Kultur einer 2. Chance“ beenden wird.   Nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), die dem Vernehmen nach schon am 01.09.2010 im Bundeskabinett behandelt werden sollen, gibt es künftig wieder Rangklassen der Gläubiger, bei denen die Abgabenforderungen des Fiskus (Bund, Länder und Gemeinden) den ersten Rang und die Forderungen der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur den zweiten Rang einnehmen. Alle übrigen Forderungen rangieren an dritter Stellen und können daher künftig keine Quoten mehr erwarten. Zudem werden Steuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten von Sozialversicherungsträgern im Eröffnungsverfahren zu Masseverbindlichkeiten und Aufrechnungen bzw. Anfechtungen gegenüber den Genannten für unzulässig erklärt.

   Eine solche Kehrtwende des reformierten und weltweit als vorbildlich anerkannten deutschen Insolvenzrechts zurück in das 19. Jahrhundert vernichtet oder gefährdet schon nach Inkrafttretens mindestens 250.000 Arbeitsplätze und besiegelt das endgültige Schicksal von jährlich mindestens 6 bis 8.000 grundsätzlich sanierungsfähigen Unternehmen. Mit einem so auf Zerschlagung und staatliche Privilegierung ausgerichteten Recht gäbe es heute weder
SinnLeffers noch Karstadt oder die vielen hundert anderen aus der Insolvenz geretteten und sanierten Unternehmen. Die volkswirtschaftlichen Folgen durch einen Wegfall von Beitrags- und Steuerzahlern, aufzubringenden Sozialleistungen, der Vernichtung von Produktivkapital etc. führt zu einem jährlichen volkswirtschaftlichen
Schaden von ca. 10 Mrd. Euro – mithin dem Zehnfachen des jetzt behaupteten Sparpotenzials.

   Eine solche Privilegierung staatlicher Anspruchsträger gegenüber den kleinen und mittleren Unternehmen wäre zudem eine völlige Abkehr von der ordnungs- und wirtschaftspolitischen Grundorientierung der Bundesregierung und würde einer reinen Zerschlagung insolventer Unternehmen zur Befriedigung öffentlicher Ansprüche das Wort reden.
Es wäre zudem eine Vernichtung der Insolvenz als einer auch strategischen Option und würde alle Bemühungen zur Verbesserung eines sanierungsorientierten Umfeldes auf einen Schlag zunichte machen.

   Mit der Einführung des Insolvenzrechts 1999 und der damit einhergehenden Abwendung vom Konkurs, zielte der Gesetzgeber darauf ab, Sanierungen zu ermöglichen, wo bislang nur Zerschlagung war. Mit der geplanten „Überarbeitung“ des Gesetzes wird faktisch wieder der Konkurs eingeführt. Alle mit der Neuregelung verbundenen Optionen auf Fortführung und Sanierung sind obsolet, sollte der Vorstoß gelingen. Der ursprüngliche Zweck, langfristig volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden, würde dann einer kurz gegriffenen verbesserten
Staatsquote geopfert. Die führt mittelfristig bereits zu erhöhter Arbeitslosigkeit und einer starken Reduktion klein- und mittelständischer Betriebe.

   Wir fordern daher die Bundesregierung auf, statt eines Rückfalls in kurzfristig fiskalpolitisches Denken den ordnungs- und wirtschaftspolitisch richtigen Weg der Stärkung des Sanierungsgedankens in Deutschland konsequent weiter zu verfolgen und z. B.

   – Das Antragsverhalten von Unternehmen in der Krise durch Anreize
     statt durch Strafen positiv zu verändern.

   – Den Gläubigern insgesamt mehr Einfluss auf das Verfahren und die
     Auswahl der Insolvenzverwalter zu geben.

   – Die Eigenverwaltung zu stärken und das Planverfahren zu
     vereinfachen.

   – Die sanierungs- und leistungsorientierten Verwalter zu stärken
     etc.

   … und damit zugleich den Grundgedanken zu fördern, dass der
beste Gläubigerschutz in der Sanierung und der Erhaltung von
marktfähigen Unternehmen und den darin gebundenen
Arbeitsverhältnissen liegt.

Originaltext:   Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV)

Man hat anscheinend nicht kapiert, was in dem Land alles noch geändert wird und vor allem warum…
In der DDR hatte jeder Arbeit. Unser Land und ganz Europa ist dem Kommunismus geweiht!