Mittlerweile wurden schon über 600 Strafanzeige gegen die Bundesregierung gestellt. Ausser juristisch Geschulten, wissen kaum welche, dass zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag ein himmelgroßer Unteschied besteht. StrafANTRAG stellen, nicht Strafanzeige! Eine Anzeige können die den Verbrechern gegenüber weisungsgebundenen Staatsanwälte ganz leicht wegwischen, denn sie hat keinen Rechtsbindungscharakter. Einen Antrag hingegen müssen sie ablehnen, begründen und sich für den zusammen gelogenen Scheiß mit ihrer eigenhändigen Unterschrift in die
Verantwortung begeben, wenn sie den Mut dazu haben, nicht gegen ihre kriminellen Dienstherren aufzubegehren.
Strafanzeige gegen die Bundesregierung und alle im Parlament die für den Syrien Einsatz gestimmt haben….Wegen Vorbereitung und Teilnahme an einen Angriffskrieg….Macht mit oder teilt dieses Video….Danke…..
Posted by Conny Mölders on Mittwoch, 16. Dezember 2015
Regel Nr. 1: Wenn es euch wichtig ist, dass die Verbrecher auch bestraft werden, stellt niemals Strafanzeige, sondern Strafantrag.