TÜV Vorschrift im Ausland

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Einige Deutsche haben ihren Wagen in der Garage im Urlaubsdomiziel. Das Fahrzeug ist mit Deutschem Kennzeichen in Deutschland angemeldet und dort auch versichert. Wie geht man vor, wenn der TÜV abgelaufen ist? Da bieten sogar windige Verbrecher TÜV Plaketten für hohe Gebühren zum Kauf an und damit lässt sich wohl auch noch ein gutes Geschäft machen. Viele Urlauber oder Überwinterer in südlichen Ländern, besonders Spanien, stellen sich oft die Frage, ob es strafbar ist, mit einem abgelufenen TÜV das Auto zu fahren. Auch die Spanier haben deshalb schon einige abgezockt und das zu Unrecht! Erstaunlich wie viele Meinungen es da gibt. Besser wäre da, sich kompetent schlau zu machen; auch Anwälte wissen nicht alles; der ADAC da wohl schon eher (B. Fröhlich):
Hauptuntersuchung im Ausland — A D A C:
Während eines längeren Aufenthaltes im Ausland kann es passieren, dass bei Ihrem Kfz die TÜV-Plakette abläuft. Hier kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie Ihr Kfz zum Zweck der Hauptuntersuchung (HU) nach Deutschland

zurückbringen. Aufgrund der TÜV-Überziehung besteht in Deutschland jedoch das Risiko einer gebührenpflichtigen Anzeige.

Auf ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld kann verzichtet werden, wenn Sie nachweisen, dass
• Ihr Kfz bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte und
• Ihr Kfz danach ständig im Ausland war.

Trotz derartiger Nachweise ist es zulässig eine gebührenfreie Mängelanzeige zu verhängen. Direkt nach der Wiedereinreise nach Deutschland muss das Fahrzeug daher in jedem Fall unverzüglich – im besten Fall in einer grenznahen Prüfstelle – zur HU vorgeführt werden. Sollte eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgt sein, so muss der Anzeigebehörde mitgeteilt werden, dass die HU durchgeführt wurde. Als Nachweis des Auslandsaufenthaltes kann auch ein Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle vorgelegt werden. Achtung: Diese Prüfprotokolle besitzen jedoch nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland durchgeführten Hauptuntersuchungen.
Sollte Ihre TÜV-Plakette abgelaufen sein, darf dies nicht durch ausländische Behörden beanstandet werden (!!). Ihr Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen, sofern Ihr Kfz verkehrssicher ist (!!).“ Sollte Ihre TÜV-Plakette abgelaufen sein, darf dies nicht durch ausländische Behörden beanstandet werden. Ihr Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen, sofern Ihr Kfz verkehrssicher ist. “

Quelle :
https://www.adac.de/infotestrat/reparatur-pflege-und-wartung/hu-und-au/allgemeines/ausland/default.aspx
Ein in Deutschland zugelassenes Kfz. muss im Ausland, unabhängig von der technischen Sicherheit überhaupt nicht zum TÜV. Die TÜV-Bestimmung ist eine nationale Regelung, die von jedem Land in eigener Zuständigkeit bstimmt wird.
ZB. Spanien: 750 kg Anhänger muss nicht zum TÜV. 50 ccm Roller dagegen doch, in Deutschland nicht. Belgien und Frankreich: Motorräder überhaupt nicht zum TüV. Holland: Wohnwagen nicht zum Tüv.
Wer mit einem deutschen Kfz mit abgelaufenem Tüv (egal wieviel Jahre)im
Ausland gefahren ist, muss bei der Einreise nach Deutschland den ersten geöffneten TÜV aufsuchen.Alle Bestim-mungen der deutschen Zulassungsordnung gehen einen spanischen Pol.-Beamten nichts, aber auch gar nichts an. Die EU-Gesetze besagen, dass alle EU-Staaten die regionalen Gesetze der anderen Länder anerkennen müssen. Da aber spanische Pol.-Beamte eine fürchterlich lange Ausbildung und somit überdurchschnittliche Gesetzeskenntnis haben, kommen aus Unkenntnis solche Übergriffe schon manchesmal vor. Die Versicherung muss bei einem verschuldeten Schaden die technische Unzulänglichkeit des Kfz nachweisen. Sie kann nicht einfach behaupten, nur weil der Tüv abgelaufen war, ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher. Obwohl sie es sicher versuchen werden, um sich vor Zahlungen zu drücken.