Gesundheit wird unbezahlbar, Gesetze ab 1.1.2011

Vielen Patienten droht in der Apotheke eine böse Überraschung: Ab 1.1.2011 müssen kranke Menschen für Medikamente die nicht mit den Krankenkassen Verträge haben, den vollen Betrag des Medikaments bezahlen. Die Rechnung kann dann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Welchen Prozentsatz man dafür erstattet bekommt wird wohl von Kasse zu Kasse verschieden sein. Man bedenke nur einmal den Mehraufwand, den die Krankenkassen da haben werden. Dazu noch Menschen, die nicht so viel Geld haben um bestimmte Medikamente zu zahlen.

Hatte man doch erst zum 1.September 2010 die Zuzahlungen erhöht, so reicht nichts mehr um das Gesundheitssystem zu finanzieren. Zehn Euro aus eigener Tasche muss man schon beim Guten Tag sagen in der Praxis berappen. Wie die Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände mitteilte, sind inzwischen nur noch etwa halb so viele Arzneimittel zuzahlungsfrei wie noch vor einem Jahr, nämlich rund 5500.Dies wird in 2011 sicher nicht die letzte Hiobsbotschaft sein.
Den Menschen wird weisgemacht, dass sie Vorteile haben:

Was den gesetzlich Versicherten mehr Wahlfreiheit bringen soll, schafft in der Praxis Probleme. Apothekenkunden konnten bisher manche Medikamente nur von Herstellern erhalten, mit denen ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hatte. Ab 2011 dürfen sie nun auch ein anderes, wirkstoffgleiches? Präparat wählen.

Allerdings ist die Apotheke verpflichtet, dem Kunden dann den vollen Preis zu berechnen. Anschließend können die Patienten den Quittungsbeleg der Apotheke bei ihrer Krankenkasse einreichen. Diese erstattet den Betrag abzüglich einer Pauschale, deren Höhe sie selbst festlegt. Die Pauschale enthält nicht nur den Aufpreis gegenüber dem rabattierten Medikament, sondern auch eine Verwaltungsgebühr und gegebenfalls die gesetzliche Zuzahlung. Patienten können also auf erheblichen Kosten sitzen bleiben.

Die „Mehrkostenregelung“ ist Teil des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG), das ab 1. Januar 2011 in Kraft tritt.

Dr. Reinhard Door / www.apotheken-umschau.de; 30.12.2010

Bild schreibt dazu: Will der Patient sein gewohntes Medikament, das die Kasse ab 1. Januar 2011 nicht mehr voll erstattet, trotzdem weiter haben, muss er es zunächst selbst bezahlen. Er muss die Quittung bei der Kasse einreichen und auf Teil­erstattung warten. Nur: Da geheim ist, welche Kasse mit welchem Hersteller Rabattverträge hat, ist offen, wie viel genau erstattet wird.