Pflege daheim, die bessere Lösung?

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Die gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte haben zur Folge, dass heute immer mehr Senioren alleine leben. Auch wenn erwachsene Kinder in der Nähe wohnen, können diese aufgrund eigener beruflicher und familiärer Verpflichtungen häufig nicht die Betreuung ihrer Eltern übernehmen, wenn diese aus altersbedingten Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen pflegebedürftig werden. Um dennoch in der eigenen Wohnung verbleiben zu können, entscheiden sich viele pflegebedürftige Senioren für eine Pflegekraft.

Entsendung nach Deutschland

Bei der Beschäftigung einer Seniorenbetreuerin aus Osteuropa kommen verschiedene rechtliche Modelle in Frage, die unter http://www.24-stunden-pflege.net/ ausführlich vorgestellt <a href=’http://www.24-stunden-pflege.net/‘>werden.</a> Am beliebtesten ist die Nutzung von Pflegeagenturen, die Pflegepersonal aus dem osteuropäischen Ausland vermitteln. Die Arbeitskräfte sind dabei in ihrem jeweiligen Heimatland fest angestellt und werden von diesem lediglich nach Deutschland entsendet. Die Grundlage hierfür bildet das Entsendegesetz. Dies hat für die Pflegebedürftigen den Vorteil, dass sie sich um keine Formalitäten und Behördengänge kümmern müssen. Außerdem bleiben auch bei einer 24h-Pflege zu Hause die Kosten überschaubar. Zwar müssen selbstverständlich die deutschen Vorschriften bezüglich des Mindestlohns eingehalten werden, aber da die Steuern und Sozialversicherungsabgaben im jeweiligen Herkunftsland fällig werden, ist die Beschäftigung einer entsendeten Pflegekraft dennoch deutlich preisgünstiger als die eines deutschen Pflegedienstes.

 

Aufgabenbereich der Seniorenbetreuerin

In den meisten Fällen verfügen die von Agenturen vermittelten Altenbetreuerinnen nicht über eine Ausbildung im medizinischen Bereich. Falls medizinische Pflegeleistungen wie beispielsweise regelmäßige Spritzen und Medikamentengabe notwendig sind, dürfen sie diese deshalb nicht verrichten. Diese tätigkeiten gehören auch nicht zum Pflegebereich sondern zu einer Verordnung des Arztes, die von den Krankenkassen bezahlt wird. Alle anderen Aufgaben, die im Alltag anfallen, können sie aber problemlos erledigen. Dazu zählen vor allem Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Putzen oder Wäschewaschen. Eine Betreuungskraft kann aber auch bei der Körperpflege und dem Anziehen behilflich sein und die pflegebedürftige Person bei Arztbesuchen und anderen Terminen begleiten. Allerdings sollten alle Aufgaben, die die Altenbetreuerin übernehmen soll, bereits im Vorfeld abgesprochen werden, da stets der Arbeitgeber im Herkunftsland weisungsbefugt bleibt.