Urteil zu Handy-Strahlen

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Krebs und Handystrahlen werden oft in Verbindung gebracht. Es scheint aber niemanden sonderlich zu stören, dass viele Wissenschaftler vor diesen Strahlen besonders warnen: DECT-Telefone und Handys erzeugen Krebs! Das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) hat durch ein nun endgültig rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt:

Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit einem Schnurlostelefon (DECT) bzw. Handy zurückzuführen. Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten.

Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz
schnurgebundene Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf
hinzuweisen, dass er bei angeordneter Nutzung von Drahtlos-Telefonen
voll haftbar für Folgeschäden ist.

Die Verbraucherzentrale Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine
Dienstordnung zur Nutzung von Funktechnologien schriftlich aushändigen
zu lassen. Darin sollte der Arbeitgeber ausdrücklich die Verantwortung
für jegliche zusammenhängenden mittel- bis langfristigen Folgen übernehmen.

Dem Kläger wird jetzt aufgrund seines „Handy-Schadens“ eine 80prozentige
Invaliditätsrente ausbezahlt, des weiteren muss der Arbeitgeber „INAIL“
die Gerichtskosten aller Instanzen tragen.

Übrigens, dass z.B. Handys in bis zu 30 Metern Entfernung noch
EEG-Veränderungen im Gehirn erzeugen, die nach dem Telefonat noch
Stunden anhalten, wurde jetzt durch verifizierte Untersuchungen
bestätigt. Das ist eigentlich das gesundheitliche Aus für alle Headsets,
denn das Handy ist bei Benutzung eines Headsets ja immer noch in der
Nähe des Körpers. Bei herkömmlichen Headsets wird die Strahlung sowieso
direkt ins Ohr geleitet und über die Bluetooth-Headsets braucht man sich
aufgrund der Bluetooth-Strahlung, die natürlich auch direkt ins Ohr
geht, auch nicht mehr zu unterhalten.

Es ist ein Gerichtsurteil innerhalb der EU und ich bin gespannt, wie die
EU-freundliche Regierung Merkel jetzt reagiert, denn das wird Folgen
haben und auch weitere, vor allem deutsche Verfahren nach sich ziehen.
Ein Richter orientiert sich im Zweifel gerne an seinen europäischen
Kollegen.

Hier noch ein Zitat von dem damaligen Bundespostminister Bötsch aus dem
Jahre 1994:

„Die aufgeregte Diskussion in der Bevölkerung über die Kernenergie
dürfte in Relation zu dem, was uns die Mobilfunknetze noch bescheren
werden, nur ein laues Lüftchen gewesen sein.“

Und hier noch ein weiterer Beitrag:

„Die flächendeckende Mobilfunkeinführung ohne eine umfassende
Abschätzung der Risiken für den Menschen ist unverantwortlich.“

Landtag NRW Düsseldorf (12. März 1994)

Die Abschätzung der Risiken für Mensch und Natur ist bis heute nicht
erfolgt.

Wer sein DECT-Telefon jetzt nicht in die Tonne wirft und sein Handy nur
noch im Notfall benutzt, ist selber schuld und handelt unverantwortlich
auch für seine unmittelbaren Mitmenschen bzw. Nachbarn. Verschiedene
Bürgerinitiativen gehen hier sogar noch weiter, denn sie sagen:

„Drahtlostelefonieren in der Nähe von anderen Menschen ist
Körperverletzung.“
Und ich will es nochmal eindrücklich sagen: Aus biologischer bzw.
pathologischer Sicht gibt es keine strahlungsarmen Handys oder
DECT-Telefone. Wenn man sich die Strahlemänner an den Kopf hält, ist man
weit jenseits aller baubiologischen Grenzwerte. Aus baubiologischer
Sicht ist die ganze Diskussion um SAR- und CONNECT-Werte bei aktivem
Benutzen dieser Geräte absoluter Unsinn. Wenn man schon unbedingt mobil
erreichbar sein muss, empfiehlt sich der Festeinbau in ein Fahrzeug bzw.
eine maximale Gesprächsdauer von höchstens 30 Sekunden, um dem
Gesprächspartner zu sagten, dass man ihn per Festnetz zurückruft. Da
mittlerweile aber schon der wissenschaftliche Nachweis erbracht wurde,
dass Handys im reinen Standby-Betrieb auch schon biologische Wirkungen
haben, würde ich mich fragen, ob es der Luxus der Erreichbarkeit
wirklich wert ist.

Ich bin der Meinung: „Wahrer Luxus ist, nicht erreichbar zu sein.“ Und
wenn es dann doch nicht anders geht, würde ich mir einen Cityruf-Piepser
zulegen. Der strahlt nämlich nicht und ich bin trotzdem erreichbar
(Chefärzte benutzen diese Piepser schon seit ewigen Zeiten!!!).

Wir vom Verlag werden auf jeden Fall weiter an der Sache dranbleiben und
wir werden es noch erleben, dass das DECT-Verbot kommt und die
Handy-Sendeleistungen herunter gedreht werden, auch wenn es vielleicht
aufgrund der starken finanziellen Industrie-Interessen noch viele Jahre
dauern könnte.

Verschiedene deutsche Großstädte haben mittlerweile Verbote für
Mobilfunkmasten in der Nähe von Kindergärten, Altenheime und
Krankenhäuser erwirkt. Einige Städte verbieten mittlerweile Masten in
reinen Wohngebieten. In der Schweiz bilden sich gerade Dörfer, die sich
„elektrosmogfreie Gemeinden“ nennen und einen Zufluchtsort für
Elektrosensible bieten möchten.

Vielleicht gibt es so was bald auch in Deutschland, dann könnten die
vielen hundert Menschen, die mittlerweile abgeschieden irgendwo im Wald
im Wohnwagen leben, endlich wieder am Leben teilnehmen, denn alle
Menschen haben ein Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit, auch
wenn einige Technik-Freaks meinen, nicht auf ihr gefährliches Spielzeug
verzichten zu können.

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