Verbraucherschutz für Lobbyisten, die Nacht und Nebel Aktion

EILMELDUNG 1: Sind ab Septemper keine Vitamine mehr in Deutschland erhältlich?

Die Konsequenz wäre, dass für jedes einzelne Produkt, das zu einer dieser drei Gruppen gehört, eine kostspielige und aufwändige Zulassung beantragt werden müsste, was sich – im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel – der Großteil der Hersteller schlicht nicht leisten könnte. Wie wichtig Vitamine und Nahrungsergänzungen in der heutigen Zeit sind, wird auf den Seiten Elefantensyndrom gut erklärt.

Die meisten – insbesondere die natürlichen – Nahrungsergänzungsmittel würden von der Bildfläche verschwinden und neue hilfreiche Produkte könnten gar nicht erst eingeführt werden. Profiteure der ganzen Aktion wären die großen Pharmaunternehmen, die mit der Finanzierung der Zulassungskosten keine Probleme hätten und dann mit ihren synthetischen Nahrungsergänzungsmitteln den Markt beherrschten – zum großen Nachteil der Verbraucher.

Ob nun manch ein Energy Drink, der in der Hauptsache aus Süßstoffen und Zucker besteht, für die Gesundheit der Bevölkerung unverzichtbar ist, mag dahingestellt bleiben. Hochwertige und natürliche Nahrungsergänzungsmittel jedoch leisten einen unentbehrlichen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und können kaum durch ernährungstechnische Maßnahmen und noch weniger durch die synthetischen Nahrungsergänzungsmittel der Pharmaindustrie ersetzt werden.

Unzureichende Vitalstoffe in der Nahrung
Multinationale Pharmakonzerne sorgten in den letzten Jahrzehnten mit ihren synthetischen Düngemitteln und giftigen Insektenschutz- und Unkrautvernichtungsmittel dafür, dass einst fruchtbare Böden immer ärmer an Spurenelementen und Mineralstoffen wurden. Gleichzeitig schufen sie mit patentierten Hybridzüchtungen schwache Pflanzen, die ohne Kunstdünger und giftige Spritzmittel kaum noch gedeihen können.

Im Vergleich zu alten robusten Sorten, sehen diese Pflanzen und Früchte zwar perfekt aus, reifen alle zur gleichen Zeit, sind daher leicht maschinell zu ernten und können auch wirklich lange unveränderlich im Supermarktregal liegen, aber leider liefern sie wenig Geschmack und was noch schlimmer ist: nur noch einen Bruchteil jener Mineralien und Vitalstoffe, die noch vor zwanzig Jahren in unseren Lebensmitteln steckten.

Vergleiche von Messungen aus den Jahren 1985 und 2002 beispielsweise zeigen, dass in diesem Zeitraum der Gehalt an Calcium in Brokkoli um 73 Prozent abnahm, der von Folsäure um 62 Prozent und der von Magnesium um 55 Prozent. Äpfel enthielten vor acht Jahren 60 Prozent weniger Vitamin C als im Jahre 1985 und Erdbeeren hatten sogar knapp 90 Prozent ihres ursprünglichen Vitamin-C-Gehaltes verloren. Möhren lieferten 75 Prozent weniger Magnesium und Bohnen 77 Prozent weniger Vitamin B 6. Kartoffeln hatten seit 1985 78 Prozent an Calcium und 48 Prozent an Magnesium verloren.

Wenn offizielle „Gesundheitsexperten“ an ihrer Kompetenz zweifeln lassen…
Die Aussage der Behörden und ihrer sog. Gesundheitsexperten, dass „Nahrungsergänzungsmittel für Menschen, die sich normal ernährten, überflüssig seien“, klingt angesichts dieser Zahlen vollkommen unglaubwürdig. Gerade eine sog. „normale Ernährung“ enthält unter anderem vitalstoffarme, stark verarbeitete Fertiggerichte, Backwaren aus vitalstoffarmen Auszugsmehlen, Fleisch von Tieren aus Massentierhaltung, verarbeitete und daher gesundheitlich bedenkliche Milchprodukte sowie eine nicht zu verachtende Menge zuckerreicher Süßigkeiten.

Durch eine solche Ernährung aber wird der Organismus eher mit Stoffwechselgiften belastet als mit Vitalstoffen versorgt, so dass insbesondere bei einer „normalen“ Ernährung eine Nahrungsmittelergänzung dringend nötig wäre. Diese offensichtliche Notwendigkeit mit „überflüssig“ abzutun, lässt entweder an der Kompetenz oder aber an den ehrwürdigen Zielen der offiziellen Gesundheitsexperten stark zweifeln.

Gesunde Lebensmittel erhalten die Gesundheit
Die logische Folge der sinkenden Nähr- und Vitalstoffgehalte unserer Nahrung – gerade auch durch die mittlerweile starke industrielle Verarbeitung der Lebensmittel – ist, dass die Menschen trotz gefüllter Bäuche unter einem gravierenden Vitalstoffmangel leiden, der sich oft jahrzehntelang kaum bemerkbar macht, dann jedoch zu vielen unterschiedlichen Symptomen führen kann, die schließlich in den meisten Fällen als unerklärliche chronische Erkrankungen oder aber als Alterserscheinungen diagnostiziert werden – auch dann, wenn der Patient erst vierzig oder jünger ist.

Doch glücklicherweise verbreitet sich die Botschaft immer mehr, dass die heute übliche Mangelernährung eine der Hauptursachen vieler – insbesondere chronischer – Erkrankungen und Beschwerden ist. Viele Menschen haben deshalb selbstverantwortlich damit begonnen, zusätzliche Lebensmittel einzunehmen, um die Mängel der täglichen Nahrung erfolgreich zu kompensieren und trotz verarmter Böden, vitalstoffarmer Kulturpflanzen und stark verarbeiteter Nahrungsmittel dennoch gesund, fit und leistungsstark zu bleiben.

Wer profitiert von den Änderungen?
Wenn jetzt aber plötzlich den Menschen der Zugang zu gerade diesen hilfreichen Nahrungsergänzungsmitteln mit Hilfe unauffälliger Gesetzesänderungen mitten in der Sommerpause erschwert oder gar unzugänglich gemacht werden soll, wenn von dieser Aktion dann ganz offensichtlich niemand anderes profitiert als jene multinationalen Konzerne, deren Produkte und Aktivitäten überhaupt erst zum aktuellen miserablen Gesundheitszustand der Bevölkerung geführt haben, dann könnte man tatsächlich in Versuchung geraten, den offiziellen Grund der geplanten Gesetzesänderung (Sicherstellung des sog. vorbeugenden Verbraucherschutzes) ein wenig anzuzweifeln.

Die geplante Gesetzesänderung
Geändert werden soll nur eine winzige Kleinigkeit des § 2 Abs. 3 des LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch). Eine Kleinigkeit mit für viele Menschen verheerenden Folgen: Nahrungsergänzungsmittel sollen künftig nicht mehr – wie bisher – als Lebensmittel im Sinne § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 LFGB gewertet werden.

Bisher mussten Nahrungsergänzungsmittel den lebensmittelrechtlichen Vorschriften (z. B. bzgl. Hygiene, Kennzeichnung, etc.) entsprechen, konnten aber ohne Zulassung in den Verkehr gebracht werden.

Allerdings war der Hersteller (oder Importeur) eines Nahrungsergänzungsmittels dazu verpflichtet, das betreffende Produkt vor dem ersten Inverkehrbringen dem BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) zu melden. Das BVL wiederum übermittelte diese Meldung dann dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden. Lesen Sie hier mehr

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-und Futtermittelgesetzbuch) vom 16.07.2010 den Versuch gestartet, die Verkehrsfähigkeit von insbesondere innovativen Nahrungsergänzungs-mitteln, diätischen Lebensmitteln und angereicherten Lebensmitteln, einzuschränken. In einer Nacht- und Nebelaktion will das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diese Gesetzesänderung durchziehen, die zur Folge hätte, dass Energy Drinks, diätetische Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr – wie bisher – als Lebensmittel, sondern als Lebensmittelzusatzstoffe betrachtet würden.