Immobilien bieten keine Sicherheit

Ich möchte nun noch einmal auf das Anliegen der vielen Häuslebesitzer eingehen. Die Vorstellung ist weit verbreitet, dass nach einem Staatsbankrott auch die privaten Schulden getilgt wären. Das ist aber ein grosser Irrtum, dem so manchem schlaflose Nächte bereiten wird. Besonders gefährdet sind Immobilien, die finanziert sind, aber auch bezahltes Eigentum ist vom Staat nicht sicher. Gesetze können über Nacht geändert werden, so dass Eigentum nicht mehr Eigentum ist. In unsicheren Zeiten ist es besser in Miete zu wohnen, aber auch da gibt es keine Sicherheit. Das beständigste ist und bleibt der Wandel. Den Satz sagte meine Oma immer „Nichts ist beständiger als der Wandel“ Man kann sich eben nur rechtzeitig vorbereiten, wenn man das Geschehen, politisch und gesellschaftlich genau verfolgt und seine Schlussfolgerungen daraus schließt.

Im Moment boomt derzeit immer noch der Häuserbau und Immobilienkauf. Wenn man aber genau hinschaut sind es Leute die wirklich keine Ahnung haben. Die Reichen verkaufen ihre Villen. Reutlingen zum Beispiel hatte die meisten Millionäre in Deutschland. Genau dort werden Villen verkauft, so viel wie nie. Die Firmen, die überleben wollen und rechtzeitig reagieren, werden ihren Standort ins Ausland verlegen.

Auch die Währungsreform im Juni 1948 führte schließlich zum Erfolg. Die alte Reichsmark konnte im Verhältnis 10:1 in die D-Mark umgetauscht werden. Sie war bereits 1947 in den USA gedruckt worden (den griechischen Lesern wird an dieser Stelle ein mulmiges Gefühl ereilen). Schulden von Reich, Post und Bahn wurden komplett gestrichen, Banken erhielten Ausgleichsforderungen.

Die westdeutsche Währungsreform von 1948 sah auch eine 50-prozentige Vermögensabgabe im Rahmen des Lastenausgleichgesetztes vor. Entscheidend aber war, dass Hypotheken zwangsweise 1:1 umgestellt wurden, wobei nur zehn Prozent dem Alt-Gläubiger zu zahlen waren, aber 90 Prozent dem bundesrepublikanischen Finanzamt. Jeder, der also versuchte, durch Immobilieneigentum sich aus dem absehbaren Finanzkollaps des Zweiten Weltkrieges zu entziehen, wurde ab 1948 die wahre Rechnung präsentiert – er musste einen 90-prozentigen Wertverlust hinnehmen und damit Westdeutschland finanzieren. schreibt darüber welt.de

Für die AGBs der Banken gibt es sogar eine Ausnahme vom Verbot von Wertsicherungsklauseln, http://de.wikipedia.org/wiki/Wertsicherungsklausel
Die Wertsicherungsklausel (auch Preisklausel) ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die Geldsummenschulden wertbeständig gemacht werden sollen, um sie der Geldentwertung (Inflation) zu entziehen. Der Gläubiger soll immer den Betrag erhalten, der wertmäßig der vereinbarten Geldsumme im Augenblick des Vertragsschlusses entspricht (Kaufkraftausgleich).“

Herbert Giersch hat dies in einem Beitrag „Fragen der Freiheit, Heft 248, September 1998, Seite 31 – 39: Was nützen und wem schaden Wertsicherungsklauseln?“ genauer untersucht. mehr…