Was bedeutet das? Wer nun zwischen den Zeilen lesen kann, wird feststellen, dass Zwangsanleihen schon längst als Gesetz in der Schublade liegen. Wahrscheinlich wird beides benötigt, Vermögensabgabe und Zwangsanleihen, um aus dem Sumpf der Euro Schulden heraus zu kommen.
„Der Fraktionschef der Grünen, Jürgen Trittin, hat den Vorstoß des Wirtschaftsforschungsinstituts DIW für Zwangsanleihen zurückgewiesen. „Wir halten eine zeitlich befristete und zweckgebundene Abgabe auf Vermögen über eine Million Euro für sinnvoller. So hat nach dem Zweiten Weltkrieg der Lastenausgleich in Deutschland funktioniert“, sagte Trittin der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). Trittin sagte zur Begründung: „Der Grundgedanke des DIW ist richtig, Vermögende an den Kosten der Krise zu beteiligen – sie zählen ja schließlich zu den Hauptnutznießern der Euro-Rettung. Aber warum sollte sich der Staat das Geld bei den Vermögenden leihen, also neue Schulden machen – und ihnen dafür auch noch Zinsen zahlen?“
Originaltext: | Rheinische Post |
Wikipedia erklärt zu Zwangsanleihen: Im Deutschland wurde nach dem Ersten Weltkrieg 1922 eine Zwangsanleihe eingeführt um den Reparationsforderungen nachkommen zu können. Unter dem Eindruck der Hyperinflation war die Möglichkeit des Reiches, sich auf dem Kapitalmarkt zu finanzieren zusammengebrochen. Zeichnungspflichtig waren alle am 1. Januar 1923 vermögensteuerpflichtigen Personen mit einem Vermögen über 100.000 Mark. Die Zeichnungspflichtigen hatten von den ersten 100.000 Mark ihres Vermögens 1 Prozent und von den nächsten 150.000 Mark 2 Prozent zu zeichnen. Der Höchstsatz war bei einem Vermögen von 1.000.000 Mark und einem Satz von 10 Prozent erreicht. Eine Tilgung war ab November 1925 vorgesehen. Hierzu kam es aber nicht, da die Guthaben durch die Deutsche Inflation 1914 bis 1923 vollständig vernichtet wurden. Faktisch war diese Zwangsanleihe zu einer Vermögensabgabe geworden.
Ein kurioses Beispiel einer Zwangsanleihe wurde 1922 in Griechenland unter Finanzminister Petros Protopapadakis praktiziert. Um die Inflation zu bekämpfen, wurde angeordnet, dass die Banknoten in der Mitte zerschnitten werden sollten. Die rechte Hälfte blieb Zahlungsmittel (zum halben Wert, womit die Geldmenge halbiert wurde) und die linke Hälfte musste zwangsweise gegen Staatsanleihen eingetauscht werden.
Der US-Bundesstaat Kalifornien erhob im November 2009 zur Bekämpfung akuten Geldmangels eine Zwangsanleihe von 10 % auf allen in seinem Hoheitsgebiet erwirtschafteten Einkommen, welche im April 2010 zinslos zurückerstattet werden soll.
Bei wallstreet im Forum schreibt man dazu folgendes: Verfasser: Institut für Wirtschaftsforschung und Gesellschaftspolitik (Andreas Popp)
Drohen wieder Zwangshypotheken nach dem Euro-Crash oder Staatsbankrott?
Warum Volkszählung – gerade jetzt und mit Immobilienerfassung?
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12.05.2011: Michael Vogt von Alpenparlament.tv im Gespräch mit Andreas Popp über „Zwangshypotheken: Enteignung der besonderen Art“
Die öffentlichen Finanzen in Deutschland sind bekanntermaßen dramatisch. Auch die noch desolatere finanzielle Situation in Griechenland, Spanien, Irland und anderen Staaten hat daran nichts geändert. Systemkritische Experten sind sich schon lange einig: Der Staat wird seine Bankrotterklärung nur verhindern bzw. abermals hinauszögern können, indem er die Bürger neben den normalen Abgaben in besonderer Form enteignet.
Eine solche Enteignung wäre auf deutschem Boden nicht neu. Bereits 1923 und 1948 gab es staatliche Zwangshypotheken. Das könnte sich nun wiederholen. Bei einer staatlichen Zwangshypothek wird eine Grundschuld zugunsten des Staates in die Grundbücher eingetragen. Immobilienbesitzer werden somit zwangsweise verschuldet und müssen den oktroyierten Kredit abzahlen. Die Immobilienwirtschaft hat das deutsche Immobilienvermögen im Januar 2009 auf knapp 9 Billionen Euro geschätzt. Bei einer Zwangshypothek über 10 Prozent könnte sich der Staat 900 Mrd. Euro beschaffen, die er mit den Grundschulden besichern könnte.
Eigentum verpflichtet – so steht es im Grundgesetz der BRD. Diese schwammig gehaltene Formulierung im Artikel 14 könnte Immobilienbesitzer in den nächsten Jahren teuer zu stehen kommen. Der anstehende Zensus 2011 stellt nämlich womöglich den ersten Schritt zu einer staatlichen Zwangshypothek dar.
Artikel 14.(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. Das Grundgesetz schützt Eigentum eben nicht und rechtlich betrachtet ist eine solche Zwangshypothek problemlos zulässig.
Ökonomisch betrachtet käme eine Zwangshypothek einer besonders schmerzhaften Steuer gleich. Durch die Beteiligung des Staates am Immobilienvermögen der Deutschen würde der Fiskus von Eigentümern und Mietern zusätzliche Gelder abschöpfen und sie an den Rand der Armut und darüber hinaus drängen. Es erscheint daher nicht zufällig, dass ausgerechnet in diesem Frühjahr der Zensus 2011 stattfindet. Getarnt als Volkszählung wird das Immobilienvermögen der Republik durchleuchtet und bewertet. Mit den gewonnenen Daten lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt eine zwangsweise Hypothek leicht umsetzen. Diese Massen-Enteignung lässt sich durch die Bundesbank bewerkstelligen. Alle Grundbücher sind heute elektronisch geführt und man kann per Knopfdruck binnen Sekunden eine Hypothek eintragen.