Verkehrsteilnehmer haben kein Recht auf gute Strassen

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Die Strassen in Deutschland erinnern immer mehr an die ehemalige DDR und an Russland. Schlagloch nicht gesehen? Pech gehabt. Auf diese schlichte Formel lässt sich die Schlagloch-Misere dieser Tage bringen. Zwar verlangen Städte und Kommunen, dass jeder Bürger seinen Bürgersteig vorschriftsmäßig räumt und streut – die Ämter selbst entbinden sich aber gerne von Haftungsansprüchen mit dem Vermerk, Verkehrsteilnehmer hätten kein Grundrecht auf sichere Straßen. Daher wird Autofahrern mit ruinierten Reifen oder Felgen nur selten Schadenersatz zugesprochen – es sei denn, eine Verwaltung argumentiert so dumm wie die der Stadt Lübeck oder hat nicht vor den Schlaglöchern gewarnt. Der Straßenschaden beschreibt den mangelhaften Zustand einer Straßenbefestigung. Dabei werden nur Schäden betrachtet, die sich auf der Straße nicht jedoch an der Straßenausstattung in den Seitenräumen befinden.

Die Ursachen für Straßenschäden sind vielfältig und reichen von mangelhafter Bauausführung bis hin zu übermäßiger Nutzung und schädigenden Umwelteinflüssen. Abhängig von der Schwere des Schadens werden unterschiedliche Maßnahmen der Straßeninstandsetzung notwendig.

In Deutschland gibt es eine amtliche Zustandserfassung und -bewertung von Straßen. Das könnte man sich sparen, da ja nichts gerichtet wird.

Bisher immer leer ausgegangen sind allerdings Radfahrer und Fußgänger, die sich oft schwer verletzen. Wegen ihrer Härte sollten zwei Urteile nicht unerwähnt bleiben. Eine Frau, die auf einer Dorfstraße in ein fünf Zentimeter tiefes Schlagloch trat, stürzte und sich das Handgelenk brach, erhielt kein Schmerzensgeld. Das
Landgericht Bonn urteilte: Durch die Benutzung einer Taschenlampe hätte die Klägerin sich vor den Gefahren schützen können (Az.: 1 O 175/06). Stürzt gar ein Rennradfahrer, weil er durch ein drei Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren ist, gibt es für ihn nichts, denn: Es oblag ihm, auf solche geringfügigen Unebenheiten im Boden zu achten, so das Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 3 U 47/02).

Solche Urteile widersprechen natürlich unserem tief verinnerlichten Anspruch auf Vollkaskoschutz in allen Lebenslagen – schließlich zahlen wir Steuern -, verdeutlichen aber auch das eigentliche Problem
der Schlaglöcher: Sie erinnern uns auf unbarmherzige Weise daran, dass wir für unser Leben selbst verantwortlich sind. Es mag befreiender sein, jemandem hinterher die Schuld zu geben – erwachsen
ist es nicht. Also, Augen auf und die Taschenlampe nicht vergessen!