Versandapotheken dürfen keine Rezeptpflichtigen Medikamente mehr liefern

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VersandapoDie Apotheken werden von der Lobby geschützt und der Kunde bleibt auf der Strecke.
Viele leben auf dem Dorf und waren bis jetzt froh, per Internet in Versandapotheken zu bestellen. Rezeptpflichtige Medikamente Bundesrichter verbieten EU-Versandapotheken Rabatte

Der Bundesgerichtshof bestätigt das generelle Rabattverbot: EU-Versandapotheken dürfen auch dann keine Preisnachlässe auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren, wenn sie eine deutsche Apotheke als Abholstation zwischenschalten, entschieden die Bundesrichter. Online-Apotheken aus der EU dürfen Kunden in Deutschland keine Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren. Das gilt auch, wenn die Medikamente nicht direkt an die Kunden, sondern an niedergelassene Apotheken in

Deutschland geschickt werden und die Kunden sie von dort abholen. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nun entschieden und damit ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben. „Die deutschen preisrechtlichen Bestimmungen gelten auch für den Versandhandel“, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Zudem ist nun klargestellt, dass für Versandapotheken aus dem EU-Ausland die gleichen Regeln wie für deutsche Online-Apotheken gelten.

Die Frage, ob sich auch EU-Versandapotheken an die Festpreise für rezeptpflichtige Medikamente halten müssen, beschäftigt die höchsten Bundesgerichte seit Jahren. Im Jahr 2012 musste gar der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zum ersten Mal nach 26 Jahren angerufen werden, weil BGH und Bundessozialgericht in dieser Frage uneinig waren: Das Bundessozialgericht hatte 2008 entschieden, dass das Rabattverbot nicht für Versandapotheken gilt, die Medikamente aus dem EU-Ausland nach Deutschland schicken.