Vorsicht vor Billigstromanbietern, es droht Verlust!

Kann sich noch jemand an KFZ-Versicherungen die Pleite gingen und die Beiträge die von den Fahrzeughaltern bezahlt wurden, erinnern? Die bezahlten Beträge waren weg und die Fahrzeuge waren nicht mehr Haftpflichtversichert. So genau kann das auch bei den Billigstromanbietern passieren. Man muss besonders darauf achten, dass man nicht Abschläge bezahlt oder Kautionen, denn die bekommt man im Ernstfall nicht wieder zurück. So ist zum Beispiel bei Teldafax eine Ersparnis für einen Singlehaushalt eine Ersparnis von 90 Euro ausgewiesen. Es wird bei 1000 errechneten KW im Jahr eine Abschlagszahlung von monatlich 23,79 verlangt. Dafür gibt es eine Preisgarantie von 6 Monaten. Der Nachteil, man muss 600.- Euro Sonderzahlung berappen. 

Der Sonderabschlag ist einmalig vor Versorgungsbeginn bereits 3 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung per Überweisung zu zahlen. Die Verrechnung erfolgt nach Vertragsende. Wenn die Firma aber Konkurs anmelden würde, wären die Beträge verloren.

Wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage des Handelsblattes bestätigte, haben Netzbetreiber der Aufsichtsbehörde im vierten Quartal 2010 mitgeteilt, dass sie von Teldafax Vorkasse für die Durchleitung von Strom verlangen. Grund waren ständige Zahlungsverzögerungen beim Troisdorfer Stromhändler. Einige Netzbetreiber haben der Aufsichtsbehörde nach Angaben der Sprecherin sogar „angezeigt, dass sie Teldafax damit gedroht haben, den Netzzugang zu sperren“.

Das Geschäftsgebaren von Teldafax gibt der Branche seit Monaten Rätsel auf. Teldafax erzeugt selbst keinen Strom, sondern betätigt sich als reiner Händler. Das Unternehmen kauft im Großhandel Strom ein und gibt diesen an seine Kunden weiter. Für den Transport muss es den Netzbetreibern – den Eigentümern der großen Übertragungsnetze und Hunderten regionalen Versorgern – Gebühren bezahlen.

In der Krisenzeit sollte man etwas genauer hinschauen. Sogar bei Vermietern muss man vorsichtig sein. Sucht jemand eine Wohnung zur Miete, so sollte man besonders hellhörig werden, wenn die Immobilie auch gleichzeitig zum Verkauf angeboten wird. Meist drängt die Bank, die Finanzierungen ermöglichte und nun Vorgaben zum Verkauf gibt. Da ist es auch gut möglich, dass die Kautionen weg sind, wenn der Vermieter in eine Insovenz schlittert. Dazu muss man auch wissen, dass bei einer Versteigerung einer Wohnung nach dem Versteigerungsgesetz, jederzeit ein Sonderkündigungsrecht an den Ersteigerer geht. Bei Verkauf schützt ein wenig das Kündigungsgesetz. Das aber auch nur, wenn der Käufer keine Eigenbedarfsansprüche geltend macht.

Wer schützt die Mieter? Wer schützt die Stromabnehmer? Solche Spiele sollten gesetzlich unmöglich gemacht werden oder nur gegen eine hohe Hinterlegung der Gelder bei einem Gericht erlaubt sein. Es gibt auch Anbieter die keine Kaution, Einmalzahlung oder sonstige Vorkassen verlangen. Ich habe meinen Strom und Gas bei Energiehoch3

Das Spiel gibt es auch bei den Speditionen. Eine Spedition hat keine Lastkraftwagen, sie vermitteln nur die Fahrzeuge und kassieren. Ein Transportunternehmen hingegen wird vom Staat in jeder Hinsicht kontrolliert, so benötigt man eine Erlaubnis der Regierungsbehörden und für jeden LKW eine Lizenz. Man muss die Fahrer zahlen, man muss tanken, man muss Strassengebühren, Steuern und Versicherungen bezahlen und die gesamte Organisation. Einen Schutz für diese Arbeitrsintensive gibt es nicht. Wie schnell kann so eine Firma durch Spediteure die nicht zahlen, Pleite gehen.