Was haben wir heute noch mit dem römischen Recht zu tun?

Sie werden fragen: Was haben wir heute noch mit dem römischen Recht zu tun? Erstaunlicherweise ist gerade das deutsche BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) stark vom römischen Recht geprägt und daher nicht verwunderlich, dass das römische Recht heute noch als Wahlfach bei der juristischen Ausbildung angeboten wird. Man unterscheidet zwischen den Begriffen;

capitis deminutio minima als Wechsel in der Familienzugehörigkeit

capitis deminutio media als Verlust des Bürgerrechts und der Familienzugehörigkeit

capitis deminutio maxima als Verlust der Freiheit, des Bürgerrechtes und der Familienzugehörigkeit

Die lateinischen Worte bedeuten übersetzt; capitis = des Hauptes, deminutio = Verminderung oder Schmälerung, minima = kleine, media = mittlere, maxima = größte oder eben maximale Verminderung. Und was hat das alles mit uns zu tun? Das gilt es herauszufinden.

Zunächst können wir feststellen, dass im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht die Rede ist von Bürgern, sondern von Bewohnern. Wie kann das sein? In der Regel spricht man auch von Staatsbürgern, die entsprechende bürgerliche Rechte und Pflichten haben und demnach Bürger eines bestimmten Staates sind. Auf kommunaler Ebene werden auch Ausländer als Bürger bezeichnet, weil ihnen ein Wahlrecht zugestanden wird. Inzwischen ist allseits bekannt, dass es eine Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland nicht gibt, demnach kann es ebenso keine Staatsbürger geben, selbst wenn wir alle umgangssprachlich so bezeichnet werden. Was ist also passiert? Sie ahnen es schon, dass wir alle im Status capitis deminutio maxima einzuordnen sind.

Aber warum ist das so?

Diesen Zustand haben wir Adolf Hitler zu verdanken, der 1934 die Staatsangehörigkeit zu den deutschen Staaten, die dem Deutschen Reich angehörten, aufgehoben hat. Wir erinnern uns, da gab es Preußen, Bayern, Hessen, Sachsen, usw., die alle selbstständige Staaten waren und keine Bundesländer, wie wir sie heute kennen. Grundsätzlich ist gegen eine Neuorganisation eines oder mehrerer Staaten nichts einzuwenden, solange dies demokratisch und im Einvernehmen aller Beteiligten geschieht. Leider war dem nicht so, Hitler war kein Demokrat, wie wir wissen. Dieses Vorgehen von Hitler, das heute als Verstoß gegen die Menschenrechte gewertet wird, machte auf einen Schlag alle Deutschen zu Staatenlosen. Da gab es doch aber noch die Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich, werden Sie einwenden. Stimmt, aber die hatten auch die deutschen Kolonien wie Kamerun, Namibia oder Togo, die nach dem 1. Weltkrieg zurück gegeben wurden. Dem Reich zugerechnet zu werden, setzte also nicht voraus, dass man Deutscher oder Deutsche sein musste.

Natürlich musste das Staatsangehörigkeitsgesetz, das von 1913 stammte, geändert werden, weil es eben keine Kolonien mehr gab. Aber es bleibt eine Tatsache, dass Hitler den Deutschen die Staatsangehörigkeit entzogen hat, wodurch alle den Status von Ausländern bekamen und zur juristischen Person wurden entsprechend dem römischen Recht, capitis deminutio maxima, den bürgerlichen Tod erleiden und hinnehmen mussten.

So haben wir es auch Hitler zu „verdanken“, dass wir alle die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ genießen dürfen. Ihnen fällt auf, dass in Ihrem Personalausweis auch heute noch unter Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ zu lesen ist? Ihre Ahnung ist richtig, wenn Sie vermuten, dass der Status, den Hitler den Deutschen „verpasst“ hat, auch heute noch gültig ist. Schauen Sie sich Ihren „Perso“ an, was fällt Ihnen auf? Sind Sie Personal und wenn ja, von wem? Es gibt einige Zeitgenossen, die das Wort Personalausweis damit erklären, weil hier eben die Personalien einer Person erfasst sind, aber die Ausweispflicht bezieht sich auf eine bestimmte Person, der richtige Ausdruck wäre daher Personenausweis, oder wenn schon Personalien, dann eben Personalienausweis.

Hier wird die deutsche Sprache missbraucht, um Verwirrung unter den Menschen zu stiften, was gottlob nicht mehr gelingt, der Ausdruck Personalausweis kann getrost wörtlich genommen werden, weil die Bundesrepublik Deutschland zwar staatliche Strukturen aufgebaut hat, sie aber kein Staat ist wie hier zu sehen ist. Da ist weiter festzustellen, dass anstatt Familienname nur Name aufgedruckt ist, ein himmelweiter Unterschied, da das Wort Name sich ebenso auf Gegenstände oder Sachen anwenden lässt, vor deutschen Gerichten ist es üblich, in „Sachen“ zu verhandeln, entsprechend sind die Anklageschriften formuliert. Der Familienname dagegen ermöglicht eine klare Zuordnung zu einer bestimmten Familie. Die Umgangssprache lässt viele Ausdrücke zu, aber sie hat nichts in sogenannten amtlichen Dokumenten zu suchen. Stellen Sie sich Gesetzte vor, die Umgangssprache für rechtlich relevante Texte zulassen, eine Katastrophe, dies gilt auch für Ausweisdokumente.

Die Schreibweise ihres „Namens“ auf dem Personalausweis, der in der Regel komplett in Großbuchstaben aufgedruckt ist, beinhaltet den Status des Ausweisinhabers, diesen Trick wandten schon die Römer an, um anhand der Schreibweise den Personenstatus z.B. eines Sklaven erkennen zu können. Alles Zufall, hört man da immer wieder, oder auch das Argument der Ausweise wäre anders nicht maschinenlesbar, was natürlich Unsinn ist.

Manche Leser können das hier Geschriebene überprüfen, wenn sie eine Ehe mit einem ausländischen Partner eingegangen sind und dieser seine eigene Staatsangehörigkeit beibehalten hat. In diesem Fall liegt eine Aufenthaltsgenehmigung vor, in der der Familienname des Inhabers normal, also lediglich mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben ist (gilt nicht für alle Länder), der Familienname des deutschen Ehepartners dagegen durchgängig in Großbuchstaben, – Zufall?

Wir alle sind Menschen und logischerweise natürliche Personen, denen jedoch eine fiktive, juristische Person, eine Art „Strohmann“ vorgeschaltet wurde durch unsere eigene Unterschrift auf den Antrag für den Personalausweis, keine Spur von Aufklärung. Welche Konsequenzen dies für den Einzelnen hat, sind doch diejenigen, die diese Anträge bearbeiten, in der gleichen Situation wie der Antragstelle? So etwas nennt man arglistige Täuschung, vor allem dann, wenn einem mit Strafen gedroht wird.

Wir befinden uns also immer noch in dem Zustand, den Hitler unseren Eltern und Großeltern aufoktroyiert hat, sind im Grunde „Nazi-Infizierte“ durch Abstammung, dies gilt es zu ändern, oder können wir uns so viel Gleichgültigkeit gegenüber unserer Vergangenheit leisten?

Eines sollte jeder bedenken; vor 100 Jahren war es um die Bürgerrechte der Deutschen besser bestellt als heute, den bürgerlichen Tod gab es nicht, er war per Gesetz ausgeschlossen, es gab souveräne Staaten mit Menschen, nicht mit „Strohmännern“. Wie heißt es doch gleich in der Haager Landkriegsordnung im §24: „Kriegslisten sind erlaubt“.

Das ist es, was wir zur Kenntnis nehmen müssen.