Änderungen bei der Steuer ab 2015

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Smileys StimmungWer Steuern hinterzogen hat, muss ab 2015 noch mehr aufpassen: Die Verjährungsfrist liegt nicht mehr bei fünf, sondern bei zehn Jahren. Steuerbetrüger müssen bei einer Selbstanzeige mit einer deutlich höheren Strafzahlung rechnen. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro werden zehn Prozent Strafzuschlag fällig. Ab 100.000 Euro sind es 15 Prozent, aber einer Million Euro 20 Prozent.

Ab dem kommenden Jahr können Arbeitnehmer bei der Steuererklärung mehr Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend machen. Der absetzbare Betrag steigt von 78 auf 80 Prozent. In diesen Bereich fallen zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerken.

Wer in der Kirche ist, muss Kirchensteuer auch auf private Investments zahlen. Bisher passierte das nur, wenn der Steuerzahler das mitteilte. Ab 2015 ist damit Schluss: Banken, Sparkassen, Versicherer und Wohnungsbaugenossenschaften führen die auf Kapitalerträge entfallene Kirchensteuer direkt ab.

Quelle web.de