Ab 2015 gilt der Mindestlohn und auch neue Regelungen

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news-150x150Der allgemeine und flächendeckende Mindestlohn gilt ab 2015. Er liegt bei 8,50 pro Stunde und damit bei 1.473 Euro brutto im Monat bezogen auf eine 40-Stunden-Woche. Er gilt allerdings nicht für Auszubildende, bei Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten sowie bei Jugendlichen ohne Berufsabschluss.

Auch bei Minijobs müssen Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob jemand in einer Firma oder einem Privathaushalt arbeitet. Alle Chefs von Minijobbern und Minijobber selbst sollten deshalb unbedingt prüfen, ob der monatliche Verdienst künftig über 450 Euro liegt. Wenn ja, muss der Minijobber die Arbeitszeit verringern, sonst geht der Minijobstatus verloren. Zur Orientierung: Um unter der Grenze zu bleiben, darf man 52 Stunden a 8,50 Euro arbeiten. Außerdem besteht in Zukunft die Pflicht, Arbeitsbeginn und -ende sowie Dauer aufzuzeichnen.

Der Mindestlohn in der Pflege steigt auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten. Bis 2017 soll er weiter wachsen. Arbeitnehmer müssen ab 2015 minimal weniger in die Rentenkassen einzahlen: Der Beitragssatz sinkt von 18,9 auf 18,7 Prozent. Er soll bis 2018 unverändert bleiben.

Quelle: Web.de