Mitteilung zu offenen Immobilienfonds

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Wichtige Mitteilung zu offenen Immobilienfonds an unsere VR-ProfiBroker-Kunden
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Im Zusammenhang mit der Rückgabe von Anteilen an offenen Immobilienfonds an eine Kapitalanlagegesellschaft ergeben sich zum Jahresbeginn 2013 aufgrund gesetzlicher Vorgaben deutliche Prozess-Änderungen im VR-ProfiBroker. Bitte beachten Sie, dass eine Rückgabe der Fondsanteile an die Kapitalanlagegesellschaft ab dem 01.01.2013 den gesetzlichen Beschränkungen nach §80c Investmentgesetz (InvG) unterliegt. Danach sind Rückgaben im Wert von über 30.000,- Euro pro Kalenderhalbjahr grundsätzlich nur im Rahmen einer unwiderruflichen Rückgabeerklärung und unter Einhaltung einer Haltefrist von 24 Monaten und einer Rückgabefrist von 12 Monaten erlaubt. Infolge dieser Neue-rungen sind solche Rückgaben an die Kapitalanlagegesellschaft ab dem 01.01.2013 unabhängig vom Gegenwert nicht mehr über VR-ProfiBroker möglich, sondern nur noch über Ihren Kundenberater.