Neuestes Gerichtsurteil, für das es schon lange Zeit wird. Da mögen sich Moslems und Juden noch so aufregen… Wer beschnitten werden will, kann das mit Volljährigkeit tun, alles andere ist nach meiner Meinung Misshandlung. Auf jeden Fall ist es gegen die Natur.
Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe. Ein Urteil des Landgerichts Köln betrifft einen weitverbreiteten, aus religiösen Gründen durchgeführten medizinischen Eingriff: Danach ist die Beschneidung von Jungen künftig als Körperverletzung zu werten. Wer Jungen aus religiösen Gründen beschneidet, macht sich wegen Körperverletzung strafbar.
Dies hat das Landgericht Köln in einem wegweisenden Urteil entschieden, das der FTD vorliegt. Weder das Elternrecht noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit können diesen Eingriff rechtfertigen, stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung klar.
Damit stellt erstmals ein deutsches Gericht den religiösen Brauch unter Strafe. Jährlich werden in Deutschland mehrere tausend Jungen in ihren ersten Lebensjahren auf Wunsch der Eltern beschnitten. In den USA wird sogar die Mehrheit aller Jungen – weitgehend unabhängig von der Religion – direkt nach Geburt beschnitten. Auch dort formiert sich nun aber massiver Widerstand gegen diese Praxis. Weltweit sind rund ein Viertel aller Männer beschnitten.
Über Jahrzehnte hatten Ärzte in Deutschland in einer juristischen Grauzone agiert, wenn sie Jungen aus rein religiösen Gründen beschnitten, ohne dass es eine medizinische Notwendigkeit gab. Bislang konnten sie sich jedoch darauf berufen, keine Kenntnis von der Strafbarkeit religiöser Beschneidungen gehabt zu haben. Selbst wenn ein Gericht den Einzelfall später als Körperverletzung anerkannte, musste der Arzt wegen des so genannten Verbotsirrtums freigesprochen werden. Mit dem Kölner Urteil fällt diese Möglichkeit nun weg.
ftd.de