Geldstrafe

+++ Vorsicht: Es ist strafbar, Claudia Roth ekelhaft zu finden….++

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro. Als das Urteil fiel, musste die Richterin das Publikum zur Ordnung rufen. Zuschauer standen auf und bezeichneten das Urteil als „Verarschung“. Ein 41-jähriger Brühler musste sich wegen Beleidigung in zwei Fällen verantworten. Dem Mechaniker wurde vorgeworfen, in einer E-Mail im November 2015 an den ehemaligen Brühler Flüchtlingskoordinator Claudia Roth, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, beleidigt zu haben. Neben deutlichen Unmutsäußerungen über das Verhalten der Flüchtlinge in Brühl und die deutsche Flüchtlingspolitik habe er Claudia Roth als „ekelhaft“ bezeichnet.Weiterlesen »+++ Vorsicht: Es ist strafbar, Claudia Roth ekelhaft zu finden….++