Die einseitige Unabhängigkeitserklärung eines Staates entspricht dem Völkerrecht!

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Ein neues Urteil überrascht und lässt daher auch einiges vermuten, was jetzt losbrechen wird. Das UNO-Gericht bestätigt Recht auf Sezession. In seinem Urteil zur Rechtmäßigkeit der Eigenstaatlichkeit des Kosovo von Serbien hat der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen eine über diesen Einzelfall hinaus überaus bedeutsame Entscheidung getroffen: Die einseitige Unabhängigkeitserklärung eines Staates entspricht dem Völkerrecht. Dieses Recht auf Sezession können alle Völker und Regionen wahrnehmen, seien es nun das Kosovo, Katalonien, Schottland oder auch Bayern. Besonders Baden Württemberg und auch Tirol werden sich freuen. Das Urteil ist eine Abkehr von der bisher im Völkerrecht vorherrschenden Meinung. Danach war lediglich allgemein anerkannt, dass eine Region sich selbständig machen darf, wenn sie unterdrückt oder ausgebeutet wird. Diese restriktive Auslegung ist nicht

verwunderlich, wird das Völkerrecht doch von den bestehenden Staaten und ihren Vertretern bestimmt. Diese haben logischerweise kein Interesse an einem Recht auf Sezession, das sich möglicherweise irgendwann einmal gegen sie selbst richten könnte. Und auch, wenn bspw. Belgien durchaus Sympathien für das Kosovo und seine Bewohner besitzt – aus dessen Unabhängigkeit sollte keinesfalls ein Präzedenzfall für die nach Autonomie strebenden Flamen werden. Entsprechend dieser Doktrin ist die unterproportionale Vertretung Bayerns im Bundesrat aber noch keine Unterdrückung und der Länderfinanzausgleich ist noch keine Ausbeutung. Ob eine Sezession außerhalb dieser Tatbestände möglich ist, war zumindest umstritten, wurde aber in der Regel mit Hinweis auf die territoriale Integrität des Gesamtstaats abgelehnt. Einige Fragen wurden dagegen bewusst offen gelassen: Gilt dies auch, wenn die Verfassung des Gesamtstaats keine Möglichkeit zum Austritt vorsieht? Kann man einem Staat auch dann die Unabhängigkeit verwehren, wenn in einer Volksabstimmung eine ganz überwiegende Mehrheit dafür votiert? … Das Urteil zeigt jedenfalls, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Mit dem gerade begonnenen Volksbegehren „Freiheit für Bayern“ haben wir den ersten Schritt in Richtung eines Referendums zur bayerischen Unabhängigkeit getan.

Fernab der Gerichtssäle dieser Erde gibt es aber insgesamt drei politisch-demokratische Hürden, die wir überspringen müssen: Zunächst brauchen wir 25.000 Unterschriften zur Unterstützung des Volksbegehrens, gesammelt auf Listen; danach brauchen wir fast eine Million Unterschriften von Bürgern, die sich auf ihren Rathäusern eintragen, um den Volksentscheid zu erwirken; und dann muss die Mehrheit der Abstimmenden, insgesamt mehr als ein Viertel aller wahlberechtigten Bayern, ihr Kreuzerl für die Unabhängigkeit machen. Unsere Aufgabe wird es sein, die Menschen davon zu überzeugen, dass die Eigenstaatlichkeit das beste für Bayern wäre – dabei unterstützt uns aber kein noch so lobenswerter Richterspruch, dafür brauchen wir den Einsatz unserer Mitglieder und Sympathisanten. (bayernpartei.de)

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