Während das Militär auf den Flughäfen ihre Posten eingenommen haben, sehen die spanischen Flughäfen aus als sei Spanien im Krieg. Zwischenzeitlich versucht man die Fluglotsen durch ein (Dekret Nr. 1673/2010), das durch das Militärrecht nun zum tragen kommt und vollstreckt werden kann, die Fluglotsen zur Arbeitsaufnahme zu zwingen.
Mehr oder weniger mit Erfolg, denn nach ersten Angaben der AENA, sind erst 28 Flugtürme von 58 besetzt. Nach ersten Mitteilungen der Zentralen sind geöffnet: Sevilla: 4 Flugsektoren, in Barcelona wurden 11 von 15 Sektoren geöffnet. In Madrid sind 5 von 23 Flugschalter geöffnet, während auf den Kanaren 7, von 9 geöffnet wurden, und auf den Balearen, wurde ein Schalter 1, von 4 geöffnet.
Von der Organisation AENA sind inzwischen personalisierte Briefe an die einzelnen Fluglotsen verschickt worden, sie wurden über die Entscheidung der Regierung schriftlich unterrichtet. Ihnen wurde die Tragweite und „Schwere“ ihrer Handlungsweise mitgeteilt. Das Königliche Dekret der Regierung bestätigt das „öffentliches Ärgernis“ das durch das Verhalten der Fluglotsen erzeugt wurde. Anbetracht der sehr großen Zahl von Bürgern, die betroffen sind, wird eine der schwersten Schadensersatzklagen gegen die Fluglotsen erhoben werden.
Die spanische Regierung erklärt den Ausnahmezustand für den spanischen Luftraum.
Die Regierung genehmigte am Samstag, den 4.12.2010 ein Dekret über die Vereinbarkeit eines Ausnahmezustandes, dies passiert zum ersten Mal in der spanischen Demokratie. Man versucht die Fluglotsen zur Rückkehr zu bewegen. „Der unmittelbare Effekt ist, dass die Fluglotsen aufgerufen werden ihre Arbeit fotzusetzen! Wenn nicht, liegt ein Verbrechen vor wegen „Ungehorsamkeit“ dies ist nun gültig nach dem Militär-Strafgesetzbuch.
Die Regierung hat inzwischen das Air-Traffic Management militarisiert.