Spanien Immobilien an der Küste kaufen?

Vorsicht!! Günstige Angebote verlocken viele zum Kauf einer Immobilie in Spanien. Besonders an der Costa Blanca tun sich Gräben auf, denn durch das Küstengesetz aus 1988 durften nur Immobilien in den entsprechenden Zonen auf 30 Jahre gemietet werden, Häuser konnten vererbt aber nicht verkauft werden. Die 30 Jahre wurden dann wieder auf Antrag um 30 Jahre verlängert. Gesetze wurden ignoriert, wie es in Spanien üblich ist. Fast ist dieses Gesetz in Vergessenheit geraten. Jetzt aber ist man auf eine besondere Geldsprudelquelle gestossen: Immobilien, die in so genannten Urbanisationen gebaut wurden stehen größten Teils auf gemieteten Grundstücken. Es droht der Abriss, den die Mieter auch noch berechnet bekommen.

Viele Immobilienbesitzer haben jetzt eine Rechnung bekommen in der nun die die Anteile der gemieteten Flächen berevchnet werden. Sogenannte Parcellen werden berechnet. Befindet sich die Immobilie innerhalb der Sicherheitszone wird man sie veräußern und mit vorheriger Bewilligung und unter Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen, Reparatur- und Verbesserungsarbeiten vornehmen dürfen. Die Bewilligung wird durch das Küstenamt nach Vorlage und Prüfung eines Antrags und der entsprechenden Unterlagen erteilt.

Viele haben ihre Häuser verlassen, weil sie die hohen Grundstückspreise nicht zahlen können. Auch sind die Gemeinschaftskosten für den Unterhalt und die Pflege der Urbanisation so hoch, wie man dafür in Deutschland ein Haus mieten kann.