Wirbel um Überhangmandate

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Es gibt keine Mandate 1. und 2. Klasse. Mandat ist Mandat. Bei der Wahl hat der Wähler zwei Stimmen: Mit der ersten wählt er den Direktkandidaten einer Partei. Wer die Mehrheit aller Erststimmen in einem Wahlkreis erhält, ist auf jeden Fall gewählt und zieht in den Bundestag ein. Es gibt in Deutschland 299 Wahlkreise. Die Hälfte der insgesamt 598 zur Verfügung stehenden Mandate ist dann also von den 299 Wahlkreisgewinnern besetzt.

Mit der 2. Stimme wird die Partei gewählt. Nach einem System wird dann errechnet, wie viele Kandidaten eine Partei ins Parlament schicken kann, das ist wiederum abhängig von der Anzahl der Zweistimmen. Diese gewählten Kandidaten ziehen über die Landeslisten ins Parlament ein. Dies wird Verhältniswahl genannt. Wenn dann eine Partei eines Bundeslandes über die Erststimmen mehr Wahlkreise gewonnen hat, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, kommt es zu Überhangmandaten. Die betroffenen Parteien dürfen dann weitere Kandidaten in den Bundestag entsenden. Das bedeutet:Durch Überhangmandate erhöht sich die Zahl der Parlamentarier.

In den Nachrichten wurde in den RTL news berichtet: „In Baden-Württemberg entbrannte sogar ein Streit zwischen SPD und Grünen um die Direktmandate. Die SPD hatte Grünen-Wähler aufgefordert, ihre Erststimme SPD-Kandidaten zu geben. Damit sollen Überhangmandate für die Union verhindert werden. „Die Wähler müssen wissen, dass sie mit einer Erststimme für die Grünen zu einem Wahlsieg von Union und FDP beitragen können“, sagte der Generalsekretär der Südwest-SPD, Peter Friedrich. Grünen-Bundestagsfraktionschef Fritz Kuhn (Bild) sagte hingegen: „Wir erleben oft, dass die SPD etwas von uns fordert, ohne dass sie selbst etwas liefern will.“

Es ist bei den Bundestagswahlen 2009 möglich, dass CDU und FDP eine Mehrheit wegen der Überhangmandate erhalten. Ein Wahlforscher prognostizierte bis zu 20 Überhangmandate für die CDU. Eine durch Überhangmandate erzielte Mehrheit halten viele für politisch nicht legitim.