Kontopfändung, neues Gesetz

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Einige neue Gesetze und Verordnungen die es im Jahr 2010 geben wird ist auch für Kontopfändungen vorgesehen. Der Gesetzentwurf wird effektiven Schutz bei Kontopfändungen für alle Bürger schaffen. Eine Kündigung des Kontos durch die Bank wird nicht mehr möglich sein. Bisher mussten Menschen, die eine

Kontopfändung hatten, das Gericht beauftargen um einen Pfändungsschutz zu beantragen. Im neuen Recht entscheidet die Bank selber und berücksichtigt automatsich einen Grundfreibetrag von 985,15 Euro monatlich, die das Leben und die laufenden Zahlungen hierfür ermöglicht. Eine gerichtliche Entscheidung ist hier nicht mehr erfolderlich. Der Schuldner kann so die lebensnotwendigen Zahlungen weiterhin abwicklen. Hier gilt dann der Kontopfändungsschutz. Genau nachzulesen beim Bund.