Neuregelung der Kirchensteuer führt zu Austrittswelle

kleinFotolia_1211816_Subscription_XLKirchensteuer wird im Bezug auf die Einkommensteuer berechnet – in Baden-Württemberg gilt der Hebesatz von acht Prozent. Aber auch im Bezug auf Kapitalerträge verdient die Kirche mit: Bisher mussten die Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft ihre Kirchensteuer auf Zinserträge selbst bezahlen – was manch einem wohl nicht ganz klar war.

Neuregelung Ab 2015 sind die Banken verpflichtet, alle fälligen Summen direkt einzubehalten und an die Kirche weiterzuleiten: Egal ob Zinsen vom gut gefüllten Sparbuch für den Enkel oder von der eigenen Altersvorsorge – die Kirche bekommt ihren Anteil. Zudem erfragen viele Versicherungen und Banken zu diesem Zweck nun die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden. Und die reagieren landesweit verärgert – und oft mit Austritt.

{Quelle: zak.de/artikel/details/227539/Albstadt-Ebingen-Kirchenaustritte-haeufen-sich}